Gesetz soll verschärft werden
- Ein verwahrter Straftäter wird bedingt entlassen, «sobald zu erwarten ist, dass er sich in der Freiheit bewährt».
- Die Rechtskommission des Nationalrats möchte diese Formulierung verschärfen: Bedingt entlassen werden darf ein Verwahrter nur, wenn «praktisch sicher» ist, dass er sich in Freiheit bewährt.
- Gemäss Experte Elmar Habermeyer ist es in der Regel nicht möglich, die Einschätzung «praktisch sicher» abzugeben. Die Gesellschaft müsse entscheiden, welche Risiken sie akzeptieren wolle, das sei nicht die Aufgabe der forensischen Psychiatrie, so Habermeyer.
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