Die Berner Justiz darf wohl bald ein Strafverfahren gegen Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) einleiten. Bei seinem Engagement zugunsten einer Mutter, die ihr Kind vor der KESB versteckte, kann sich der Politiker nicht auf die parlamentarische Immunität berufen.
Die Immunitätskommission des Nationalrats ist am Montagabend nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Schwander eingetreten. «Sie sieht keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erhobenen Vorwürfen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit von Schwander», sagte Kommissionspräsident Gerhard Pfister (CVP/ZG) der Nachrichtenagentur SDA.
Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen Immunität nur für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden.
Bei Schwander liegt der Fall anders. «Die strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe haben nicht wir, sondern die Justiz zu beurteilen», sagte Pfister.
Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ermittelt gegen Schwander wegen Gehilfenschaft zur Kindesentführung. Offenbar hat der Schwyzer eine im Ausland untergetauchte Bielerin, die ihr Kind vor der KESB versteckte, finanziell unterstützt.
Der Fall ist bereits seit längerem bekannt: Im Oktober 2015 wollte eine Mutter ihre damals anderthalbjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Heim zurückbringen. Stattdessen tauchte sie mit dem Kleinkind monatelang unter. Im Juni 2016 wurde sie in Frankreich aufgespürt, seither befindet sie sich in Untersuchungshaft.
(dwi/sda)