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Immunität von SVP-Schwander wird zwar nicht aufgehoben, Berner Justiz darf aber bald ermitteln

Pirmin Schwander, SVP-SZ, spricht zur Debatte um die Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 13. September 2016 im Nationalrat in Bern ...
Pirmin Schwander muss sich vorwerfen lassen, einer Mutter bei der Entführung ihres Kindes geholfen zu haben.Bild: KEYSTONE

Immunität von SVP-Schwander wird zwar nicht aufgehoben, Berner Justiz darf aber bald ermitteln

03.10.2016, 18:3104.10.2016, 06:50
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Die Berner Justiz darf wohl bald ein Strafverfahren gegen Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) einleiten. Bei seinem Engagement zugunsten einer Mutter, die ihr Kind vor der KESB versteckte, kann sich der Politiker nicht auf die parlamentarische Immunität berufen.

Korrigierte Version des Artikels
In einer ersten Fassung des Artikels war die Rede davon, dass das Engagement Schwanders wohl kein juristisches Nachspiel haben werde, weil er sich auf die parlamentarische Immunität berufen dürfe. Zwar darf er das tatsächlich, allein: Weil die Immunität nur auf Taten im Zusammenhang mit dem Amt gilt, darf im vorliegenden Fall ermittelt werden. (tat)

Die Immunitätskommission des Nationalrats ist am Montagabend nicht auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität von Nationalrat Schwander eingetreten. «Sie sieht keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den erhobenen Vorwürfen und der amtlichen Stellung oder Tätigkeit von Schwander», sagte Kommissionspräsident Gerhard Pfister (CVP/ZG) der Nachrichtenagentur SDA.

Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen Immunität nur für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden.

Immunität enger begrenzt

Bei Schwander liegt der Fall anders. «Die strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe haben nicht wir, sondern die Justiz zu beurteilen», sagte Pfister.

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ermittelt gegen Schwander wegen Gehilfenschaft zur Kindesentführung. Offenbar hat der Schwyzer eine im Ausland untergetauchte Bielerin, die ihr Kind vor der KESB versteckte, finanziell unterstützt.

Der Fall ist bereits seit längerem bekannt: Im Oktober 2015 wollte eine Mutter ihre damals anderthalbjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Heim zurückbringen. Stattdessen tauchte sie mit dem Kleinkind monatelang unter. Im Juni 2016 wurde sie in Frankreich aufgespürt, seither befindet sie sich in Untersuchungshaft.

Der Kampf gegen die KESB

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Der Kampf gegen die Kesb
Anfang 2015 geschieht in Flaach ZH das Unfassbare: Natalie K. erstickt ihre beiden Kinder im Alter von zwei und fünf Jahren. Die 27-Jährige durfte ihre Kinder, die sich in der Obhut der Kesb befanden, über die Weihnachtstage bei sich haben. In der Folge gerät die Kinder -und Erwachsenenschutzbehörde Kesb ins Kreuzfeuer der Kritik.
quelle: keystone / walter bieri
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(dwi/sda)

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16 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Denk nach
03.10.2016 21:41registriert Juli 2016
Zur neuen Fassung des Artikels:

Gut so! Keine Ermittlung wäre eine Schweinerei!
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TheRabbit
03.10.2016 19:28registriert Mai 2014
Das Leben eines Kindes fahrlässig gefährden und keine Konsequenzen tragen. Einfach nur traurig.
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Dany4
03.10.2016 19:54registriert November 2015
Es ist eine Frechheit, wenn sich Herr Schwander nicht vor Gericht verantworten müssen sollte. Er hat Unterstützung bei einer Kindesentführung geleistet! Fakt bleibt Fakt.
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