Wenn der Bundesrat jeweils im Herbst die Krankenkassenprämien fürs kommende Jahr bekannt gibt, beginnt gleichzeitig der Wettstreit um neue Ideen, um die Gesundheitskosten zu senken. Ein Ansatz, der nun breiter verfolgt wird: vermeidbare Fehler an Spitälern verhindern. Der Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner hat dazu einen breit abgestützten Vorstoss eingereicht. Er verlangt mehr Transparenz: Spitäler und Ärzte müssen zwingend offenlegen, wenn eine Behandlung fehlgeschlagen ist.
Damit würde eine Grundlage für Krankenkassen geschaffen, Schadenersatz einzufordern. Heute bezahle der Versicherer eine Fehlbehandlung gleich doppelt, so Giezendanner. Erst den Fehler, dann die Korrekturbehandlung. Die Betroffenheit ist gross: Gemäss Schätzung des Bundesamts für Gesundheit erleiden zehn Prozent der Patienten eine Fehlbehandlung, wovon die Hälfte vermeidbar wäre. 60'000 Patienten werden also jährlich Opfer eines Zwischenfalls, der nicht hätte passieren dürfen.
Dass die Kosten solcher Fehler in der Spitalrechnung verschwinden, stört auch den Vergleichsdienst Comparis: Das Prinzip der Haftpflicht funktioniere in allen Bereichen ausser im Gesundheitswesen. Dort «werden Mehrkosten, welche bei Behandlungsfehlern entstehen, über die Krankenkasse abgerechnet – was zu höheren Prämien für die Versicherten führt», schreibt der Vergleichsdienst in einem Communiqué. Der zuständige Comparis-Kassen-Experte Felix Schneuwly hat berechnet, dass jährlich bis zu 450 Millionen gespart werden könnten, wenn die Spitäler die Kosten nicht auf Kantone und Prämienzahler abschieben, sondern von der (zuständigen) Haftpflichtversicherung bezahlt würden. Das würde wiederum bewirken, dass die Haftpflichtprämien bei jenen Ärzten und Spitälern steigen, denen häufiger Fehler unterlaufen. Jene, die gut arbeiten, erzielen durch tiefere Haftpflichtprämien einen Wettbewerbsvorteil, wie Schneuwly sagt. «Das stimuliert den Qualitätswettbewerb.»
Die Begeisterung in der Branche über die beiden Vorschläge hält sich in Grenzen. Zwar sagt Bernhard Wegmüller, Direktor des Spitalverbands H+, er habe Verständnis für das Anliegen. Er sehe aber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf: «Die Versicherungen können heute schon Rechnungen zurückweisen, wenn sie Fehler oder unnötige Behandlungen vermuten.» Dass sie dies auch in der Praxis tun, bestätigt Sandra Kobelt, Leiterin Abteilung Politik und Kommunikation beim Krankenkassenverband Santésuisse. Sie sagt, es gehe beim Anliegen weniger um eine Kostenfrage.
Viel wichtiger sei es, dass an den Spitälern keine «Amerikanisierung» stattfinde. Dort hätten die häufigen Haftpflichtfälle an den Spitälern dazu geführt, dass gewisse Patienten mit hohem Risiko für Komplikationen gar nicht mehr behandelt werden. «Es darf keine Angstkultur entstehen», sagt Kobelt. «Es braucht aber eine Fehlerkultur, wo im vertraulichen Rahmen ein Zwischenfall diskutiert und geklärt werden kann.» Sie verweist darauf, dass einzelne Spitäler bereits heute ein internes Meldesystem führen. Wegmüller von H+ bestätigt: «Praktisch alle Spitäler haben ein internes Fehlermeldesystem.»
Das sei alles schön und gut, sagt Patientenschützerin Margrit Kessler. «Nur bringt das alles nichts.» Vermeidbaren Fehlern nachzugehen, gehört zu ihren Hauptaufgaben. Und ihre Erfahrung zeigt: Ärzte dazu bringen, Rechenschaft abzulegen und ihre Haftpflichtversicherung zum Zahlen zu bemühen, funktioniert nicht. «Die Versicherungen weigern sich, zu zahlen», sagt Kessler.
Ihre Aussage bekräftigt sie mit einer Umfrage, die sie bei einzelnen Kantonen gemacht hat: In der Regel werden nur acht bis elf Prozent der eingenommenen Haftpflichtprämien von den Versicherern wieder ausbezahlt. Sie fordert deshalb, die Haftpflichtversicherung in allen Spitälern abzuschaffen und stattdessen einen kantonalen Fonds einzuführen, der Schadensfälle begleicht. Basel, St. Gallen und die Waadt kennen dieses System bereits. Kessler sagt: «Damit fahren sie viel günstiger als mit der Versicherung.»
Dass indes ein vermeidbarer medizinischer Fehler tatsächlich abgegolten wird, ist laut Kessler alles andere als selbstverständlich. «Wir machen einen grossen Bogen um Gerichte, weil diese sich in 99 Prozent der Fälle gegen den Patienten entscheiden.» Es brauche also keine Richter, sondern Ärzte, die für ihre Fehler geradestehen. Und Fachleute, die entscheiden, wie ein erlittener Schaden beglichen werden kann. (aargauerzeitung.ch)