Kalzium, Antikörper, Abwehrenzyme: Muttermilch enthält wichtige Nährstoffe- und Abwehrstoffe für Säuglinge. Ausserdem senkt sie das Risiko von Erkrankungen bei Mutter und Kind.
Der Bund empfiehlt deshalb, das Kind in den ersten vier bis sechs Monaten ausschliesslich zu stillen. Danach soll nach Möglichkeiten weiter bis zum 12. Monat gestillt werden.
Mit einer Werbebeschränkung für Muttermilchersatz-Produkte will die Weltgesundheitsorganisation WHO erreichen, dass das Stillen gefördert wird. Die Schweiz hinkt dieser Vorgabe hinterher. Hierzulande ist das Bewerben von Babymilch-Produkten zwar ebenfalls eingeschränkt – allerdings nur für Produkte für Kinder bis zu einem Alter von sechs Monaten.
Die SP-Nationalrätin Yonne Feri will diese Regelung ausdehnen. Für Babymilch-Produkte soll neu eine Werbeeinschränkung bis zu einem Alter von 12 Monaten gelten. Das verlangt eine Motion, die die SP-Nationalrätin mit der Unterstützung zahlreicher anderer Politiker vergangene Woche eingereicht hat.
Feri betont, dass es ihr nicht darum gehe, Eltern vorzuschreiben, wie sie ihre Kinder ernähren sollen. «Es liegt in der Eigenverantwortung der Mutter, ob sie stillen will oder nicht, sei dies aus persönlichen, beruflichen oder familiären Gründen.» Allerdings soll keine Mutter durch Werbung davon abgehalten werden, ihr Kind zu stillen.
Man habe das Gespräch mit den Produzenten von Babymilch gesucht, sagt Feri, sei aber auf taube Ohren gestossen. «Eine gesetzliche Ausweitung der Werbebeschränkung ist das letzte Mittel.»
Die Hersteller wehren sich gegen eine Werbeeinschränkung. Man habe zwar Verständnis dafür, dem Stillen gesundheitspolitisch den Vorzug zu geben, schreibt der Verband Swiss Infant Nutrition Association (Sina), bei dem alle grösseren Hersteller von Babymilch vertreten sind. Allerdings dürfe dies nicht auf dem Weg einer Diskriminierung geschehen.
Überdies spielten gemäss Einschätzung des Verbands andere Faktoren, wie zum Beispiel der auf vier Monate beschränkte Mutterschutz, eine viel grössere Rolle dafür, dass Mütter mit dem Stillen aufhören.
Feri ist sich der Problematik der Vereinbarung von Mutterschaftsrurlaub und Stillförderung bewusst. Sie sieht darin aber keinen Widerspruch, das Arbeitsgesetzt enthält die notwendigen Vorschriften. «Man kann gleichzeitig gegen Werbung für Muttermilch-Ersatz und für einen bessern Mutterschutz sein – die Wahlfreiheit der Mütter ist wichtig und richtig.»