In den letzten Tagen ist den Seelsorgenden des Bistums Chur das diesjährige «Wort zum Tag der Menschenrechte» ins Haus geflattert. Bischof Vitus Huonder schlägt darin scharfe Töne an. Laut dem «Tages-Anzeiger» schreibt dieser, dass Sterbehilfe gegen das Sittengesetz verstosse.
Er fordert die Priester zudem auf, Suizidwillige zum Umdenken zu überreden, gar mit der Höllenstrafe zu argumentieren. So sollen sie «die Tragweite für das ewige Heil aufzeigen» und zur «Ergebenheit in Gottes Willen bewegen».
Huonder macht seinen Untergebenen auch klar, dass der Empfang der Sakramente für kranke Sterbende im Rahmen der Sterbehilfe nicht möglich ist. Heisst: Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen der Priester die Beichte abnimmt und die Krankensalbung sowie die Kommunion spendet.
Huonders «Wort zum Tag der Menschenrechte» sorgte in der Vergangenheit bereits für Empörung. 2013 schrieb er, Kinder, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen aufwüchsen, würden in ihrer psychischen Entwicklung geschädigt. Weiter war auch die Rede von einer «(Homo-) Sexualisierung im Kindergarten».
Vergangenes Jahr steckte der Bischof Kritik für seine Äusserungen zum Thema Todesstrafe und Homosexualität ein. Damals zitierte er anlässlich eines Vortrags aus dem Alten Testament: «Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen. Die beiden Stellen allein würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben.»
(rwy)