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FDP-Ständerat reicht Anzeige wegen Türkei-Spionage ein

FDP-Ständerat reicht Anzeige wegen Türkei-Spionage ein

19.03.2017, 12:4919.03.2017, 14:47
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Der Urner FDP-Ständerat Josef Dittli will Spionagetätigkeiten von türkischen Organisationen gegen in der Schweiz lebende türkische Staatsangehörige oder Doppelbürger untersuchen und allfällige Verstösse ahnden lassen. Dafür hat er bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Josef Dittli, FDP-UR, spricht waehrend der Diskussion zum Auslaendergesetz und der Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizuegigkeitsabkommen, an der Wintersession der Eidgen ...
Bild: KEYSTONE

Josef Dittli (Bild) bestätigte am Sonntag das Einreichen der Anzeige wegen verbotenem und politischem Nachrichtendienst gemäss Art. 272 des Strafgesetzbuches (StGB) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA und damit einen entsprechenden Bericht des «SonntagsBlick».

Physisch bedroht

Sein Anliegen sei es, dass ermittelt werde und allfällige Verstösse geahndet würden, sagte Dittli der SDA. Die Verdachtsmomente seien hoch und hätten sich in den letzten Wochen verdichtet.

Erdogan-Kritiker seien teilweise aggressiven Massnahmen ausgesetzt. Sie würden physisch bedroht und wirtschaftlich boykottiert. Laut Dittli soll sogar eine E-Mail Adresse eingerichtet worden sein, über die regimekritische Personen nach Ankara gemeldet werden könnten.

Hauptverantwortliche sind gemäss Dittli die Türkisch-Islamische Stiftung Schweiz (Tiss) und die Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD). Diverse Medienberichte würden zeigen, dass diese zwei Organisationen in Spionageaktivitäten involviert seien. Das schreibt Dittli in seiner Klageschrift, welche der SDA vorliegt.

Laut Dittli könnten aber auch weitere Institutionen im Auftrag des türkischen Staates bis hin zu diplomatischen Institutionen in der Schweiz aktiv sein.

Verbotener Nachrichtendienst

Die Bundesanwaltschaft bestätigte den Eingang der Strafanzeige von Josef Dittli wegen verbotenem Nachrichtendienst und politischem Nachrichtendienst (Art. 272 StGB). Die Strafanzeige werde momentan geprüft. Weitere Angaben wollte die Bundesanwaltschaft nicht machen.

Dittli betonte, dass es in dieser Strafanzeige ausschliesslich um den verbotenen Nachrichtendienst handele und nicht um die aktuelle Frage der Redefreiheit von türkischen Exponenten. Da teile er die Meinung des Bundesrates, dass die Redefreiheit Teil der Demokratie sei.

(dsc/sda)

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