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Wegen Österreich: EU muss Personenfreizügigkeit neu diskutieren

Rückenwind für die Schweiz: Wegen Österreich muss die EU neu diskutieren

Das Feilschen um die Personenfreizügigkeit in der EU ist neu lanciert. Doch Brüssel reagiert nicht auf den Vorschlag des österreichischen Kanzlers. Sakrosankt ist die Personenfreizügigkeit aber nicht. Die zentrale Frage ist: Wie kann die Zuwanderung gesteuert werden, ohne die EU-Verträge zu verletzen?
13.01.2017, 07:3216.01.2017, 09:15
Remo Hess / Nordwestschweiz
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Ein Vorrang für inländische Arbeitnehmer in Branchen mit erhöhter Arbeitslosigkeit? Die Vorschläge, die der österreichische Bundeskanzler Christian Kern bei einer SPÖ-Parteiveranstaltung vorbrachte, kommen Herrn und Frau Schweizer bekannt vor. Sie decken sich im Wesentlichen mit dem harten Inländervorrang, den die Schweiz bei der EU durchsetzen wollte – und scheiterte.

Ähnlich dürfte es Österreich ergehen. «Falls Kanzler Kern wirklich Ernst machen und seine Ideen in ein Gesetz giessen würde, droht ein Vertragsverletzungsverfahren», sagt Guntram Wolff, Direktor der Brüsseler Denkfabrik «Bruegel Institute». Die EU-Verträge lassen für eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern auf dem Arbeitsmarkt schlicht keinen Spielraum. Und wie ernst es der EU damit ist, hat Österreich bereits im letzten Jahr zu spüren bekommen. Weil das Bundesland Tirol heimische Skilehrer vor der ausländischen Konkurrenz schützen wollte, setzte Brüssel zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. In der Folge änderte Tirol das Gesetz.

Eine Angestellte des Zuercher Hotels Sheraton entheddert am Montag, den 22. Mai 2000, die Flaggen der Schweiz und der Europaeischen Union (EU), nachdem sie sich aufgrund des starken Windes ineineander ...
Rückenwind für die Schweiz? Die Vorschläge des österreichischen Bundeskanzlers decken sich im Wesentlichen mit dem harten Inländervorrang, den die Schweiz bei der EU durchsetzen wollte.Bild: KEYSTONE

Von offizieller Seite wollte die EU-Kommission die Ideen Kerns gestern nicht kommentieren. Das gemeinsame Statement der EU-Staats- und Regierungschefs am Gipfeltreffen im Dezember, wo nochmals glasklar die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts bekräftigt wird, gilt aber unverändert. Wie kompromisslos die EU im Hinblick auf die Brexit-Verhandlungen auftritt, wo die Personenfreizügigkeit einer der Hauptstreitpunkte sein wird, hat schliesslich die Schweiz erfahren.

Kleine Anpassungen gibt es

Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass der freie Personenverkehr nicht ganz so sakrosankt ist. Zum Beispiel ist die Revision der Entsenderichtlinie im Gang. Vor allem Berlin drängt darauf, dass Arbeitnehmer aus Staaten mit einem tieferen Lohnniveau bei einer vorübergehenden Tätigkeit in Deutschland denselben Lohn erhalten müssen wie einheimische Arbeiter. Damit soll gegen Lohndumping und andere negative Effekte wie Scheinselbstständigkeit vorgegangen werden.

Aber auch im Bereich der Sozialsysteme wird Missbrauch bekämpft. So stellte die EU-Kommission kürzlich Vorschläge vor, wie der sogenannten «Einwanderung in die Sozialhilfe» vorgebeugt werden soll. Sie erhöhte beispielsweise die Zeit, die EU-Ausländer gearbeitet haben müssen, bis sie in einem EU-Gastland Sozialleistungen beziehen können. Es ist zudem wahrscheinlich, dass der Transfer des Kindergelds wieder auf den Tisch kommt. Heute zahlt beispielsweise Deutschland einem ungarischen Arbeiter Kindergeld nach deutschen Ansätzen, auch wenn sich seine Familie in Ungarn befindet und dort die Lebenskosten viel tiefer sind. «Bei solchen Massnahmen handelt es sich jedoch um Anpassungen der Rahmenbedingungen der Freizügigkeit», sagt Yves Pascouau vom «European Policy Center» in Brüssel.

Das Kernprinzip des freien Personenverkehrs und der Nichtdiskriminierung werde nicht angefasst, so Pascouau. Hierzu wäre denn auch eine Vertragsänderung nötig und somit Einstimmigkeit unter den 28 EU-Staaten. Gerade die osteuropäischen Staaten, deren Bürger mit dem Beitritt zur EU an Bewegungsfreiheit gewonnen haben, wehren sich jedoch kategorisch gegen eine Einschränkung. «Der Kernpunkt der Personenfreizügigkeit, dass EU-Bürger überall arbeiten können, wo sie wollen, wird als grosse Errungenschaft betrachtet», sagt Wolff.

Jetzt auf

Dabei zeigt eine Studie des Internationalen Währungsfonds vom Juli 2016, dass die osteuropäischen Volkswirtschaften durchaus nicht nur profitieren. Seit den späten 1990er-Jahren findet ein regelrechter Exodus Richtung Westeuropa statt. Der Verlust an Arbeitskräften und Wissen hat das Wachstum im Osten gemäss der Studie signifikant gebremst und wird sich in Zukunft noch verschärfen. Demgegenüber haben die Zielländer in Westeuropa von der Zuwanderung profitiert. Das betrifft Grossbritannien ebenso wie Österreich. Wolff: «Die These des polnischen Klempners, der den Einheimischen den Arbeitsplatz streitig macht, taucht seit Jahren immer wieder auf – doch hält sie keiner wissenschaftlichen Überprüfung stand.»

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10 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wilhelm Dingo
13.01.2017 08:08registriert Dezember 2014
Begreift es endlich: Die meisten Menschen wollen bestimmen können wer in Ihr Land kommt!
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kusel
13.01.2017 08:13registriert Januar 2015
Die EU wird auch wegen Österreich nicht neu diskutieren. Die EU ist ein versnobter, abgehobener Verein den die Probleme einzelner Länder einen Dreck kümmert. Das Einige das hilft wäre der Aufbau einer neuen EU zwischen UK und CH. Und wer möchte, kann dann in die reformierte EU2 kommen.
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Thinktank
13.01.2017 09:50registriert Oktober 2016
Fast alle EU Länder brechen die EU Gesetzte. Österreich, Ungarn, Frankreich bei der Migration, die finanziellen Vorgaben werden sowieso von niemandem beachtet. Die EU hebt jeweils den Zeigefinger, mehr nicht. Das ist das normale Powerplay von Staaten. Nur die Schweiz schaut, dass sie möglichst nirgends aneckt und kriecht dauernd auf allen vieren. Unsere Verantwortlichen erhoffen sich mit ihrem devoten Gekrieche eine persönliche Anerkennung und die Aussicht auf ein lukratives Ruhestandspöstchen im Speckmantel der EU - Administration.
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