Sie ist unangenehm und für viele Frauen auch schmerzhaft – die Periode. Um ihre Qualen zu lindern und den Alltag samt Job trotzdem zu meistern, nehmen Betroffene während ihrer Tage teils schmerzlindernde Medikamente ein und quälen sich zur Arbeit. Denn sich beim Chef wegen der Mens krankzumelden, ist oft tabu und somit für die wenigsten eine Option.
Dass Frauen, die an starken Unterleibsschmerzen leiden, im Büro antraben müssen, wollen vier italienische Politikerinnen der Demokratischen Partei (PD) nicht länger dulden. Sie haben einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der Unternehmen zu drei Tagen Mens-Ferien pro Monat verpflichten würde – ohne Gehaltskürzungen. Der vorgelegte Entwurf, über den derzeit im italienischen Unterhaus diskutiert wird, könnte in den kommenden Monaten verabschiedet werden.
Um den Gang zum Arzt würden die Betroffenen aber auch mit diesem Gesetz nicht kommen. Denn: Um die zusätzlichen Ferientage zu erhalten, müssten die Frauen ein ärztliches Attest vorlegen, das die schmerzhafte Menstruation bestätigt, schreibt die italienische Zeitung «Il Messaggero».
Das Gesetz – es wäre das erste dieser Art in Europa – scheint wohlwollend. Doch das Konzept ist kontrovers und nicht alle sind von der Idee begeistert. So sagte die italienische Ökonomin Daniela Piazzalunga kürzlich gegenüber dem britischen «Independent», dass Frauen damit weiter abgestraft werden könnten, wenn es um den Lohn oder um Karrierechancen geht. Sie befürchtet ausserdem, dass sich durch das Gesetz die Nachfrage der Unternehmen nach weiblichen Mitarbeitern verringern könnte.
In der Schweiz hält man den Gesetzentwurf für problematisch. Die Geschäftsführerin der Frauenzentrale St.Gallen, Jacqueline Schneider, sagt auf Anfrage: «Das wirft uns Frauen wieder einmal in die Opferrolle, dabei wollen wir doch kein Mitleid für unser Frau-Sein.» Ginge es nach ihr, ist ein ähnliches Gesetz für Schweizerinnen deshalb «unerwünscht».
Habe eine Frau Mensbeschwerden, sollte sie sowieso zu Hause bleiben dürfen, sagt Schneider. «Dazu braucht es kein Gesetz und unter drei Tagen Abwesenheit meist auch kein Arztzeugnis.» Vielmehr plädiert die Frauenbeauftragte für mehr Akzeptanz und Verständnis in diesem Bereich: «Hat ein Mann Kopfschmerzen und fehlt deshalb im Büro, braucht es auch keine Erklärung. Warum sollte es da bei Frauen und Periodenbeschwerden anders sein?»
Schneider hält auch die Umsetzung des Gesetzes für heikel: «Wie will man das denn kontrollieren? Muss man dem Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch neben den Lohnvorstellungen auch den persönlichen Zykluskalender vorlegen?»
Und auch sie denkt, dass ein solches Gesetz – entgegen der Absichten der Verfasserinnen – den Rechten der Frauen eher schaden als dienen könnte. Schneider: «Eine solche Regelung könnte auch Lohndiskriminierungen zur Folge haben.»
Jeweils ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis einzufordern, wenn man an starken Mens-Schmerzen leidet und nicht lediglich ein einmaliges Attest vorlegen zu müssen, das hat gemäss Gynäkologin Cornelia Betschart des Universitätsspitals Zürich Vorteile: «Damit werden die Patientinnen von ärztlicher Seite begleitet und es besteht eine grössere Chance, Ursachen gezielt anzugehen.» Auch könnten sich die Beschwerden dank der regelmässigen Arztbesuche nicht chronifizieren oder schwerwiegende Ursachen verpasst werden, so die Ärztin.
Betschart kritisiert aber, dass die Menstruation und damit verbundene Beschwerden im Arbeitsumfeld nach wie vor tabuisiert werden. «In diesem Bereich ist Aufklärungsarbeit deshalb zu begrüssen, damit die Sensibilität gegenüber Betroffenen steigt und diese es auch wagen, über ihre Beschwerden zu sprechen.»
Bei den SP-Frauen war eine Forderung bezüglich der gesetzlich verankerten Freitage bei Regelschmerzen bisher kein Thema. Co-Präsidentin Natascha Wey sagt: «Wir treten ein für einen guten Arbeitnehmerinnenschutz, wer krank ist, soll zu Hause bleiben können.» Bezüglich Menstruation gebe es ihrerseits folgende Forderungen: «Die Mehrwertsteuer auf Hygieneprodukten zu senken und die Forschung und Aufklärung von Endometriose voranzutreiben.»