Die Bundesanwaltschaft muss im Zusammenhang mit einer Strafanzeige des ehemaligen kasachischen Ministers Viktor Chrapunow und anderer Personen weiter ermitteln. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde der Betroffenen gegen die Sistierung der Untersuchung gutgeheissen.
Ermittelt wurde unter anderem wegen Hackings und Spionage gegen Chrapunow, der seit 2008 in Genf lebt. Von den Cyberangriffen sollen auch Familienmitglieder sowie ein Berater und mehrere Anwälte des Oligarchen betroffen sein.
Die Bundesanwaltschaft (BA) sistierte die Untersuchung im März mit der Begründung, dass die Urheber der Straftaten nicht identifiziert werden könnten.
Es handelt sich möglicherweise um zwei Briten, wie aus dem Beschluss des Bundesstrafgerichts hervor geht. Die BA wandte jedoch ein, dass auf dem Weg der Rechtshilfe keine weiteren Informationen zu erlangen seien.
Das Bundesstrafgericht hält fest, dass die BA widersprüchlich argumentiere. Einerseits halte sie die These der Beschwerdeführer, dass der kasachische Staat hinter der Spionage stehe, für unwahrscheinlich. Andererseits stütze sie sich auf diese Annahme, um den politischen Charakter der Vorgänge zu begründen. (Beschlüsse BB.2016.66 und BB.2016.68 vom 4. und 9.08.2016) (gin/sda)