Schweiz
Islam

Bundesgericht verwehrt islamischem Kindergarten in Volketswil ZH die Bewilligung

Bundesgericht verwehrt islamischem Kindergarten in Volketswil ZH die Bewilligung

04.11.2016, 12:0004.11.2016, 13:15
Mehr «Schweiz»

Das Volksschulamt des Kantons Zürich hat dem Verein «al Huda» zurecht keine Bewilligung für den islamischen Kindergarten in Volketswil erteilt. Das Betriebskonzept erfüllt gemäss Bundesgericht nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine Privatschule mit religiöser Ausrichtung.

Das Lausanner Gericht stützt damit das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom Juli 2015. Dieses hatte bemängelt, der auf den Arabisch- und Koranunterricht entfallende Anteil von 25 Prozent der zur Verfügung stehenden Stellenprozente gefährde die zu erreichenden Bildungsziele der Volksschule. Zudem verfügten die mit dem Arabisch- und Koranunterricht betrauten Personen nicht über einen anerkannten pädagogischen Ausweis.

Die Vorinstanz bemängelte darüber hinaus, dass im Kindergartenkonzept eine Trennung zwischen religiösen und weltlichen Inhalten fehle. Vielmehr bestehe die Auffassung, das religiöse Wissen bilde die Basis von allem, was später erlernt und erlebt werde. Das geht gemäss Verwaltungsgericht über die für Privatschulen zulässige Setzung eines religiösen Schwerpunktes hinaus.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft das im Volksschulgesetz festgehaltene Bekenntnis zu humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass es im Betriebskonzept an einem solchen Bekenntnis fehle.

Glaubensfreiheit nicht verletzt

Entgegen der Auffassung des Vereins wird gemäss Bundesgericht die Glaubens- und Gewissensfreiheit durch die Verweigerung der Betriebsbewilligung nicht verletzt. Die Glaubensfreiheit verpflichte den Staat zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität.

Die Bewilligung für den Betrieb des Kindergartens sei in diesem Fall aber nicht verweigert worden, weil der Verein einer bestimmten Religion verbunden sei. Vielmehr sei der Grund, dass die Bedingungen für das Führen einer Privatschule nicht erfüllt worden seien.

Wie aus dem Entscheid hervorgeht, begründet die Glaubens- und Gewissensfreiheit keinen absoluten Anspruch, im Bereich der obligatorischen Schulbildung eine Privatschule führen zu dürfen.

Auch der Anspruch auf Gleichbehandlung werde mit dem Entscheid des Volksschulamtes nicht verletzt. Der Verein hatte sinngemäss einen Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht geltend gemacht, weil der Kanton Zürich 17 jüdische und christliche Kindergärten zugelassen habe.

Ob diesbezüglich Korrekturen bei den Bewilligungen vorzunehmen sind, will die Behörde nun prüfen. Den Ausschlag dafür hat das vorliegende Verfahren um den Kindergarten «al Huda» gegeben.

Nähe zum Zentralrat

Der Verein «al Huda» hatte im Juni 2013 beim Volksschulamt ein Gesuch für die Bewilligung eines privaten Kindergartens in Volketswil eingereicht. Dieses wurde abgelehnt. Die daraufhin eingereichten Rekurse und Beschwerden wurden abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht führte in seiner Begründung unter anderem auch die ehemalige Mitgliedschaft und Tätigkeit der administrativen Leiterin des geplanten Kindergartens beim «Islamischen Zentralrat Schweiz» ins Feld. Weil dieser Punkt nicht entscheiderheblich war, ist das Bundesgericht nicht näher darauf eingegangen. (Urteil 2C_807/2015 vom 18.10.2016) (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
15 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
pamayer
04.11.2016 12:57registriert Januar 2016
Gut so.
Bin sehr für Integration und Toleranz. Ein islamischer Kindergarten ist eine Abspaltung. Und wird konsequenterweise eine islamische Schule nach sich ziehen.
10114
Melden
Zum Kommentar
avatar
ostpol76
04.11.2016 12:55registriert November 2015
Ein richtiger Entscheid gegen die Entstehung von Parallel-Gesellschaften.
9010
Melden
Zum Kommentar
avatar
goschi
04.11.2016 13:47registriert Januar 2014
Es ist für mich grundsätzlich störend, dass es immer noch (sogar immer mehr) Kindergärten und Schulen "mit religiösem Schwerpunkt" geben kann und darf in unserem Land.
Dies betrifft vor allem auch die ganzen evangelikalen Privatschulen (gerade im Berner Hinterland sind diese stark vertreten), die mehrheitlich ein völlig unmodernes Weltbild propagieren, angefangen beim Kreationismus bis hin zu erzreaktionären Gesellschaftsbildern.
580
Melden
Zum Kommentar
15
Zu mild und zu nass: März setzt Trend der letzten Monate fort

Der März 2024 ist über die gesamte Schweiz gesehen rund zwei Grad Celsius zu mild und zu nass gewesen. Damit reihe sich der März lückenlos in die deutlich zu milden letzten Monate ein, teilte der private Wetterdienst Meteonews am Donnerstag mit.

Zur Story