Schweiz
Justiz

Bezirksgericht Zürich verurteilt Brutalo-Zuhälter zu 44 Monaten Gefängnis

Bezirksgericht Zürich verurteilt Brutalo-Zuhälter zu 44 Monaten Gefängnis

17.03.2017, 17:2517.03.2017, 17:42
Mehr «Schweiz»

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen Zuhälter aus Ungarn zu einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Er machte sich der Förderung der Prostitution und des strafbaren Schwangerschaftsabbruchs schuldig.

Der Mann sitzt bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Diese Zeit – immerhin 539 Tage – werden ihm angerechnet. Ausserdem muss er den zwei geschädigten Frauen Genugtuung von 16'000 Franken respektive 8000 Franken zuzüglich Zins bezahlen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die Abhängigkeit der Frauen ausnützte und sie in den Jahren 2009 bis 2011 zum Anschaffen unter anderem auf den Strassenstrich in Zürich schickte, damit sie Geld für ihn verdienten. «Einen ganz grossen Teil der Einnahmen haben Sie ihnen abgenommen, obwohl Sie keinen Anspruch darauf hatten», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Freitag.

Mehr als nur ein Aufpasser

Der Beschuldigte, der sich an der Verhandlung am Donnerstag als Aufpasser, Sicherheits- und Wachmann, aber nicht als Zuhälter darstellte, habe mehr gemacht als nur aufzupassen, urteilte der Richter. Das Gericht schenkte damit den zwei Frauen mehr Glauben als dem Mann. Sie hätten glaubhafte, übereinstimmende und konstante Aussagen gemacht.

Der Zuhälter hat die Frauen, die für einen längeren Zeitraum in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt gewesen seien, unter anderem bewacht, kontrolliert und auf sie Druck ausgeübt. Ausserdem verlangte er von ihnen, dass sie viel arbeiten und rechnete ihre Einnahmen ab.

Allerdings hätten sie auch ihre Freiheiten gehabt und fliehen können. Den Pass nahm er ihnen beispielsweise nicht ab und die Frauen oder er reisten mehrmals alleine in ihre Heimat nach Ungarn. Auch bezüglich der sexuellen Dienstleistungen, die die Frauen anboten, bestimmten sie mit. «Es hätte schlimmere Vorgehensweisen geben können», sagte der Richter.

Auch bei der erlittenen Fehlgeburt folgte das Gericht den Aussagen der Frauen. Eine von ihnen erwartete ein Kind von dem Mann. Da er dieses nicht wollte, stiess er die Schwangere zu Boden und stand mit Gewicht auf ihren Bauch. Der Richter sprach von einem brutalen und skrupellosen Vorgehen und einer «extremen Geringschätzung des Embryos». Zu seinen Gunsten spreche, dass es kein Gewaltexzess gewesen sei.

Kein Menschenhandel

Die Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren gefordert hatte, klagte den Mann auch noch bezüglich einer Frau wegen Menschenhandel an. Von diesem Vorwurf wurde der Zuhälter jedoch freigesprochen, denn der Mann habe die Frau erst in der Schweiz kennengelernt.

«Es war ein Zufallskontakt. Die Frau kam nicht wegen ihm in die Schweiz», sagte der Richter. Die damals 18-Jährige hätte eigentlich in einem anderen Studio arbeiten sollen, dort gefiel es ihr aber nicht. Deshalb fragte sie den Beschuldigten, ob sie für ihn arbeiten könne. Er nahm die Gelegenheit wahr, bezahlte ihre Reisekosten und nahm sie zu sich. «Es war aber kein aktives Bemühen», hielt der Richter fest.

Zuhälter witterte Verschwörung

Der Beschuldigte und sein Verteidiger hofften auf einen Freispruch. An der Verhandlung vom Donnerstag befürchtete der Zuhälter eine Verschwörung gegen sich, da die Frauen wohl Geld wollten und eine von ihnen Probleme mit der Aufenthaltsbewilligung hatte.

«Sie wissen, wie der Hase läuft. Sie schwärzen jemanden bei der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration an und dürfen dafür in der Schweiz bleiben», sagte er.

Er habe sich den Frauen gegenüber immer korrekt verhalten und die Einnahmen seien stets geteilt worden. Er habe sie weder auf den Strich gezwungen noch ihnen vorgeschrieben, wie sie zu arbeiten hätten. «Sie haben immer selber bestimmt, wann und wo sie arbeiten wollten.»

Es handle sich im Übrigen nicht um naive Mädchen. «Sie wussten was sie taten, man musste sie nicht antreiben.» Auch habe er sie weder geschlagen noch getreten. «Die Frauen lügen permanent», argumentierte er vergeblich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Imfall
17.03.2017 18:17registriert März 2016
wieso kommen mir schweizer urteile immer so verdammt mild vor...
333
Melden
Zum Kommentar
1
Es ist wieder weiss in der Schweiz ... 🧐
Der April macht seinem Ruf wieder einmal alle Ehre. In der Schweiz sind in den letzten Wochen unterschiedlichste Wetterkapriolen zu beobachten. Heute Morgen waren verschiedene Ortschaften plötzlich eingeschneit – so zum Beispiel Bern.

Zuerst hat es andauernd geregnet, dann hatten wir plötzlich Sommertemperaturen, diesen wiederum folgten stürmische Windböen (der Böögg lässt grüssen) – und jetzt gibt's plötzlich wieder Schnee: Der April läuft wieder mal zur Höchstform auf.

Zur Story