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«Natalie Rikkli»-Song: Chaostruppe wehrt sich gegen Anprangerung

«Natalie Rikkli»-Song: Chaostruppe wehrt sich gegen Anprangerung

12.09.2017, 16:0412.09.2017, 16:17
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Das Berner Rap-Kollektiv Chaostruppe wehrt sich gegen pauschale Anschuldigungen, nachdem einzelne Mitglieder in einem Song Nationalrätin Natalie Rickli angegriffen hatten. Nun werde die ganze Truppe angeprangert.

Dem Kollektiv gehören 14 Mitglieder an, wie die Chaostruppe in einer Stellungnahme festhält. Drei der fünf beteiligten und später angeklagten Künstlerinnen und Künstler des fraglichen Rickli-Songs seien Mitglieder des Kollektivs. In dem Stück mit dem Titel «Natalie Rikkli» beschimpften die Musiker die Zürcher SVP-Nationalrätin. Die sda hatte über den Fall berichtet.

Song bereits 2014 entstanden

Die Chaostruppe hält in ihrem Schreiben fest, der Song sei nicht etwa im vergangenen Jahr, wie in den Medien zu lesen war, sondern 2014 entstanden. Das Lied sei weder von der Chaostruppe produziert noch von dieser veröffentlicht worden. Ferner habe es kein Video dazu gegeben.

Es handle sich vielmehr um einen Song, der auf dem Gratis-Mixtape «Focalin und Hüttächäs» von Tilt und 200BPM über deren eigene Homepage veröffentlicht worden sei. Obwohl lediglich drei der fünf beteiligten Musikerinnen und Musiker Mitglieder der Chaostruppe seien, habe das Kollektiv «den Grossteil des medialen Shitstorms» kassiert.

Absurde Behauptung

Die komplette Chaostruppe sei durch Schlagzeilen und Berichte öffentlich als üble «Sexisten» angeprangert worden. Diese Behauptung sei absurd, da die Truppe bekanntlich gegen jede Form von Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts sei. Zudem hätten die Medien ausgeklammert, dass eine der beschuldigten Personen eine Frau sei.

Die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hatte die beteiligten Musikerinnen und Musiker ursprünglich per Strafbefehl wegen Verleumdung, Beschimpfung und sexueller Belästigung verurteilt. Sie zogen das Urteil jedoch weiter und wurden im September vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von einigen hundert Franken verurteilt, wie der «SonntagsBlick» berichtete, der den Prozess besuchte. Von den Vorwürfen der Verleumdung und sexuellen Belästigung wurden die Rapper hingegen freigesprochen.

Unschuldig bis zur Verurteilung

In diesem Zusammenhang weist die Chaostruppe in ihrem Statement auf die Unschuldsvermutung hin, die bis zu einer Verurteilung gilt.

Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Urteil des Regionalgerichts nicht einverstanden. Sie hat Berufung angemeldet. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft, ob das Urteil ganz oder nur in Teilen angefochten wird. In zweiter Instanz entscheiden müsste dann das Berner Obergericht. (whr/sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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kettcar #lina4weindoch
12.09.2017 16:57registriert April 2014
Ziemlich sexistisch implizit zu suggerieren eine Frau könne nicht sexistisch sein...
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Wald Gänger
12.09.2017 19:14registriert Juli 2017
Wenn man aus einer Szene kommt, in der willkürlich alles, was nicht so weit Linksaussen ist wie man selber, als Fascho tituliert und diesen Vorwurf schon als gültiges Urteil ansieht, sollte man nicht zu weinerlich auf "Vorverurteilungen" reagieren.
Ausserdem sollte man auch, wenn man vom politischen Gegner stets die absolute politische Hygiene und ständige Distanzierung von allem und jedem verlangt, auch nicht zu fest heulen, wenn man als Gesamtgruppe für den pubertären Müll von zwei Mitgliedern angegriffen wird.
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Spooky
12.09.2017 21:14registriert November 2015
Lausbuben wie die von dieser talentlosen Chaostruppe sollte man nicht allzu hart anfassen. Ein bisschen den Hintern versohlen und dann heim zu Mami 😂
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So mies wird das Wetter am Wochenende, aber wir hätten da ein paar Ideen für dich

Die Badehose war schon entstaubt, der Grillplatz gereinigt. Und nun kommt doch der Winter zurück. Die Schweiz hat gerade mit Minimaltemperaturen um den Gefrierpunkt zu kämpfen. Der April zeigt sich also wieder von seiner widerspenstigen Seite.

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