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Schweizer wollen keine Gnade bei Vergewaltigung

Schweizer wollen keine Gnade bei Vergewaltigung

19.09.2017, 11:5619.09.2017, 12:13
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Könnte in der Schweiz die Bevölkerung über Verbrechen urteilen, würden die Strafen im Schnitt milder ausfallen als jene, die heute durch die Richter verhängt werden. Ausser im Falle von Vergewaltigung: Hier würde das Volk härtere Urteile fällen.

Dies geht aus einer Studie der Universität Neuenburg hervor, über die am Dienstag die «Aargauer Zeitung» und «La Liberté» berichteten. Für die Studie liess der Kriminologe André Kuhn zufällig ausgewählte Personen und Richter die gleichen vier fiktiven Kriminalfälle beurteilen. Er führte die Befragung insgesamt dreimal durch: 2000, 2007 und 2015.

Beim ersten Fall ging es um einen Raser, der auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 232 Stundenkilometern statt der erlaubten 120 fuhr. Beim zweiten um einen Räuber, der schon früher straffällig geworden war und wieder zuschlug. Der dritte Täter war ein Mann, der eine Frau vergewaltigte. Und der vierte Fall drehte sich um einen Bankier, der mehr als eine Million Franken veruntreute.

Keine «Kuscheljustiz»

Würde das Volk über das Strafmass für die vier erfundenen Gesetzesbrecher bestimmen, würden Raser, Dieb und Vergewaltiger auf den ersten Blick härter bestraft, wie die Studie zeigt. Der straffällige Banker käme hingegen mit einer rund fünf Monate kürzeren Gefängnisstrafe davon.

Allerdings verzerren Befragte, die ein besonders hartes Strafmass fordern, die Statistik. Denn die Mehrheit der Bevölkerung würde in den meisten Fällen mildere Strafen aussprechen als der Durchschnitt der befragten Richter und Richterinnen, wie André Kuhn feststellte. Dies zeige, dass man der Justiz in der Schweiz nicht vorwerfen könne, sie urteile zu milde, sagte er im Interview mit «La Liberté».

Keine Gnade bei Vergewaltigung

Eine Ausnahme bilden Vergewaltigungen: Bei diesem Verbrechen ist das Volk strenger als die Justiz. Auffallend ist laut dem Kriminologen, dass sich die Einstellung der Bevölkerung gegenüber Vergewaltigungen über die Jahre verändert hat. Im Jahr 2000 forderten die Befragten für dieses Verbrechen im Schnitt noch fünf Jahre Gefängnis.

2015 forderten sie für dasselbe Verbrechen eine mehr als doppelt so harte Strafe - nämlich durchschnittlich rund 12 Jahre Gefängnis -, während die befragten Richter im Schnitt eine Strafe von rund viereinhalb Jahren für angemessen hielten.

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Auch wenn man die Hardliner weglässt, bestätigt sich laut Kuhn der Trend zu härteren Strafen. War 2000 eine Mehrheit bei Vergewaltigung noch gnädiger als die Richter, urteilte sie ab 2007 strenger als die Gesetzeshüter.

Auch Richter wurden strenger

Gleichzeitig zeigt die Studie, dass über die Jahre auch die befragten Richterinnen und Richter zu härteren Strafen übergegangen sind - in allen vier fiktiven Fällen. Kuhn führt dies auf die politischen Debatten und Volksinitiativen der vergangenen Jahre zurück und auf die öffentliche Diskussion rund um das Strafrecht.

Diese Entwicklung habe nicht nur die Bevölkerung härter urteilen lassen, sondern gleichzeitig auch die Richterinnen und Richter. Denn diese seinen schliesslich auch Teil der Bevölkerung. (sda)

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