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Bundesgericht: Christliche Witwe eines reichen Muslimen ist erbberechtigt

Bundesgericht: Christliche Witwe eines reichen Muslimen ist erbberechtigt

14.12.2016, 12:0014.12.2016, 13:04
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Die Witwe eines verstorbenen Muslims ist trotz ihres christlichen Glaubens in der Schweiz erbberechtigt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Geschwister eines 2007 verstorbenen Ägypters abgewiesen. Sie wollten verhindern, dass die Frau auf das in einer Genfer Bank deponierte Vermögen zugreifen kann.

Die Geschwister stützten sich dabei auf eine ägyptische Erbschaftsakte, welche es einer Frau aufgrund ihrer christlichen Konfession untersagt, das Erbe anzunehmen.

Dieser Ausschluss vom Erbe stützt sich auf eine Regel, gemäss der es keine Nachfolge gibt zwischen «einem Muslimen und einem Nicht-Muslimen». Aus diesem Grund dürfe die Witwe, obwohl sie 27 Jahre lang verheiratet war, die bei einer Genfer Bank deponierten Gelder nicht erben.

Im April 2016 hatte das Genfer Kantonsgericht in einem Appellationsverfahren ein gegenläufiges Urteil der ersten Instanz aufgehoben und die Erbschaftsakte nicht anerkannt. Die Akte war zwei Monate nach dem Hinschied des reichen Mannes im Mai 2007 in Ägypten ausgestellt worden.

Für das Kantonsgericht war der Ausschluss der Witwe vom Erbe wegen ihrer christlichen Konfession nicht annehmbar. Er würde gegen das Prinzip des Verbots der Diskriminierung gestützt auf religiöse Überzeugungen verstossen. Das Bundesgericht hat nun dieses Urteil bestätigt. Ein solches Verbot gehe aus dem öffentlichen Recht der Schweiz hervor.

Verfahren in Deutschland und Frankreich

Der in Genf von den Erben des reichen Muslimen angestrengte Prozess ist nicht das einzige Gerichtsverfahren, das die Geschwister des Verstorbenen gegen die Witwe angestrengt haben. Bereits 2008 hatte ein Gericht in Deutschland entschieden, dass die Witwe zur Hälfte erbberechtigt für die Guthaben sei, die sich im Land befänden.

In einem weiteren Prozess hat ein Appellationsgericht in Paris festgehalten, dass die französische Justiz zuständig sei, um über die Zuteilung eines Gebäudes in der französischen Hauptstadt zu entscheiden. Die Witwe stützte ihren Anspruch auf eine französischen Notariatsakte, die sie zur alleinigen Erbin machte.

(Urteil 5A_355/2016 vom 21. November 2016) (sda)

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5 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jimmy Dean
14.12.2016 13:31registriert Juli 2015
wow.. ich stelle mir grad vor, wie die halbe-muslimische welt in aufruhr wäre, wenn bekannt werden würde, dass eine muslimin in der schweiz nicht erbberechtigt wäre. blancho & konsorten würden natürlich am lautesten islam-hass schreien
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URSS
14.12.2016 12:50registriert März 2014
In Ägypten wäre die Frau wie überall in islamischen Ländern wegen ihres Glaubens und weil sie eine Frau ist, diskriminiert worden. Es ist schon dreist das diese Ägypter meinen sie könnten der Witwe ihr Recht absprechen mit einem Ägyptischen Gesetz.
Die Scharia ist in Europa ein Muster ohne den geringsten Wert.
Das ein Genfer Gericht den gierigen Ägyptern Recht gab war ein Affront den das Bundesgericht nun umgestossen hat.
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