Milde Strafe für den 21-Jährigen, der am 31. März 2015 seinen Vater mit einem Schuss in den Hinterkopf getötet hat: Das Bezirksgericht Pfäffikon ZH stufte die Tat einstimmig als Totschlag ein und verhängte eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht noch unter dem Antrag der Verteidigung: Rechtsanwalt Valentin Landmann hatte im Auftrag seines Mandanten für eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung plädiert. Er sei sehr erleichtert, sagte Landmann am Freitag nach der Urteilseröffnung. Die mündliche Begründung lobte er als «ausgezeichnet».
Staatsanwalt Markus Oertle hatte den Beschuldigten wegen Mordes verurteilt sehen wollen und eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert. Er meldet nach eigenen Angaben vorsorglich Berufung an, will vor einem definitiven Entscheid aber die schriftliche Urteilsbegründung studieren.
Gerichtsvorsitzende Yvonne Mauz bezeichnete die Tat als «klassischen Fall» für die Variante von Totschlag, die das Gesetz als «Handeln unter grosser seelischer Belastung» nennt. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine ein- bis zehnjährige Freiheitsstrafe vor.
Das Bezirksgericht stufte das objektive Verschulden des jungen Mannes als mittel ein. Mauz verwies auf die verstörende Geschichte des Beschuldigten. Dessen Kindheit und Jugend habe «mit einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nichts zu tun» gehabt.
Erschwerend für das subjektive Verschulden ist für das Gericht der direkte Tötungsvorsatz: Der Sohn wollte den Vater töten. Entlastend ins Gewicht fielen die Umstände, das umfassende Geständnis und die glaubhafte Reue. (sda)