Die «Parkhausmörderin», die als «gefährlichste Frau der Schweiz» bekannt wurde, bleibt weiterhin in der Strafanstalt Hindelbank verwahrt. Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass ihre Verwahrung nicht in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird.
Die 44-jährige Serienmörderin hatte den Antrag gestellt, dass ihre Verwahrung auf unbestimmte Zeit in eine so genannte «kleine Verwahrung» nach Artikel 59 umgewandelt wird. Kern dieser Massnahme ist eine Therapie mit Fernziel bedingte Entlassung.
Das Zürcher Obergericht kommt jedoch zum Schluss, dass es in diesem Fall keine Aussicht auf bedingte Entlassung gebe. Somit ist auch keine stationäre Massnahme angezeigt, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Donnerstag publiziert wurde.
Die «Parkhausmörderin» wurde schon als Jugendliche straffällig, anfangs mit Vandalenakten und Brandstiftungen. In den 1990er-Jahren erstach sie in Zürich zwei Frauen, die ihr zufällig über den Weg liefen - eine in einem Parkhaus, die andere beim China-Garten am See. Ein drittes Opfer überlebte den Angriff.
Als Begründung gab sie an, dass sie «Frauen nicht besonders möge». Das Obergericht verurteilte sie 2001 wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, Brandstiftung, Raub und anderer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit Verwahrung. (sda)