Schweiz
Justiz

Sexuell belästigte SBB-Mitarbeiterin läuft vor Gericht auf

Aussenaufnahme des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen, aufgenommen am 5. Juli 2012. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen.Bild: KEYSTONE

Sexuell belästigte SBB-Mitarbeiterin verlor ihren Job – und läuft vor Gericht auf

Eine SBB-Mitarbeiterin ist an ihrem Arbeitsort in der Region Genf/Nyon von Kollegen sexuell belästigt worden, das hatte eine externe Untersuchung ergeben. Die Frau wollte am gleichen Ort weiterarbeiten – doch sie durfte nicht: Eine Reorganisation durchkreuzte ihr Anliegen. Sie ging vor Gericht – und verlor.
11.09.2017, 16:3311.09.2017, 17:15
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Eine externe Untersuchung war im Mai 2015 zum Schluss gekommen, dass eine SBB-Angestellte in einer Abteilung in der Region Genf/Nyon am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden war. Kollegen hatten sexistische Äusserungen ihr gegenüber gemacht. Mobbing habe es keins gegeben, hielt der Bericht weiter fest. Der Vorgesetzte habe Fehler bei der Klärung der Situation gemacht. Dennoch riet der Bericht, dass die Frau nicht weiter in der gleichen Abteilung arbeiten sollte.

Die Betroffene verlangte eine Verfügung und ging vor Bundesverwaltungsgericht. Sie forderte ihre Reintegration an ihrem früheren Arbeitsplatz und die Feststellung, dass sie gemobbt worden sei. Zudem verlangte sie eine Entschädigung gemäss Gleichstellungsgesetz. Die SBB hatte ihr einen Monatslohn zugesprochen. Dieser Fall ist nun beim Verwaltungsgericht hängig.

Neue Bewerbung bei altem Chef

Im September 2016, während des laufenden Verfahrens, kam die Reorganisation. Die 120 Mitarbeitenden der bisherigen Abteilung der Frau sollten sich auf die neu nur noch 70 Arbeitsstellen bewerben. Unter den Angestellten befand sich auch die Beschwerdeführerin. Nun sollte sich die Frau bei ihrem bisherigen Chef um ihre alte Stelle bewerben, wenn sie in der gleichen Region tätig bleiben wollte. Das tat sie. Sie kündigte gleichzeitig an, mit ihm kein Bewerbungsgespräch führen zu wollen.

Zu einem solchen Gespräch wurde sie auch nicht eingeladen. Im November 2016 wurde die Frau darüber informiert, dass sie ihre Stelle per Ende Februar 2017 verliere. Im gleichen Schreiben wurde erläutert, wie das weitere Verfahren hinsichtlich der Unterstützung bei der Stellensuche aussehen werde. Bereits zuvor war die Frau darauf hingewiesen worden, dass sie sich auch in anderen Regionen für den gleichen Job bewerben könne. Dies hatte sie nicht getan.

Zwei verschiedene rechtliche Fragen

Während die Betroffene das Schreiben vom November 2016 als Absage auf ihren Wunsch zur Reintegration an ihren bisherigen Arbeitsplatz verstand, sieht dies das Bundesverwaltungsgericht anders. Es hat die Vereinigung des Verfahrens bezüglich der sexuellen Belästigung und der Bewerbung auf die bisherige Stelle abgelehnt. Es gehe dabei um zwei verschiedene rechtliche Fragen, schreibt das Gericht. Zudem ist es auf diese zweite Beschwerde nicht eingetreten, weil es sich nicht um einen Endentscheid handelt.

Nun muss die Betroffene warten, wie das Bundesverwaltungsgericht im Fall der sexuellen Belästigung entscheidet.

Hilfe gegen sexuelle Übergriffe in Klubs

Video: srf

(Urteil A-142/2017 vom 05.09.2017)

(dwi/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Agakami
11.09.2017 17:12registriert August 2016
Wenn ich das richtig verstehe, hat der Jobverlust nichts mit der sexuellen Belästigung zu tun, dass ich auch in jedem fall verurteile, sondern damit dass sie in 1. Linie das Bewerbungsgespräch verweigert?
Wenn das "kein" beim Bewerbungsgespräch sich nicht aussversehen eingeschlichen hat sieht es, für mich, so au als ob die Gute denkt, dass sie jetzt aufgrund der sexuellen Belästigung eine Vorzugs/Spezialbehandlung verdient.
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Bruno Wüthrich
11.09.2017 18:35registriert August 2014
Die verbale sexuelle Belästigung und die Reorganisation der Abteilung haben nichts miteinander zu tun. Dass das Eine das Andere beeinflussen kann, steht jedoch ausser Frage. Und so ist es denn wohl auch, wobei die Frau durch die Verweigerung des Bewerbungsgesprächs da wacker selbst mit an der Schraube dreht.

Es ist doch völlig klar, dass es nicht gut gehen kann, wenn sie mit ihrem Chef nicht sprechen will. Dies färbt dann auf die ganze Abteilung ab. So leid es mir für die Frau tut, und so ungerecht dies erscheinen mag: ich würde sie in dieser Abteilung auch nicht weiter beschäftigen.
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SuicidalSheep
11.09.2017 17:43registriert August 2015
Als Aussenstehende ist es schwer die Situation zu verurteilen.

Der Entscheid, ihr die Stelle nicht zu geben, scheint laut Text aber damit zu tun, dass sie ein Bewerbungsgespräch verweigerte? Da versteh ich die Absage natürlich.
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