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2-Jährigen geschüttelt: Gericht Baden verhängt 13 Jahre und 8 Monate nach Kleinkind-Tod

2-Jährigen geschüttelt: Gericht Baden verhängt 13 Jahre und 8 Monate nach Kleinkind-Tod

12.09.2017, 17:4013.09.2017, 12:20
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Das Bezirksgericht Baden AG hat am Dienstag eine 32-jährige Frau wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Ihr ehemaliger Freund muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Er hat den kleinen Sohn der Frau misshandelt und zu Tode geschüttelt.

Den 40-jährigen Mann sprach das Gericht der vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Körperverletzung schuldig. Er habe zwar den Tod des Kleinkinds nicht direkt gewollt und geplant. Es liege aber Eventualvorsatz vor: Er habe den Tod des Kleinen in Kauf genommen, als er ihn derart heftig schüttelte, wie an jenem Sonntagabend Mitte Oktober 2014. Das Kind starb an einem Schütteltrauma.

Der Mutter des getöteten Kindes hat der Schweizer eine Genugtuung von 45'000 Franken zu entrichten. Dem leiblichen Vater, der zum Sohn seit der Trennung von der Frau kaum mehr Kontakt hatte, sprach das Gericht 25'000 Franken Genugtuung zu.

Die Deutsche wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen. Sie habe zu jenem Zeitpunkt nicht voraussehen können, dass ihr Freund den Zweijährigen zu Tode schüttelte. Das Gericht blieb unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft von 14 Monaten bedingt. Mit dem Strafmass für den Mann folgte es dem Antrag der Anklage.

Zu Freisprüchen kamen die Richter bei beiden Beschuldigten in Bezug auf einzelne Verletzungen wie Beulen, blaue Flecken oder Kratzer. Diese hätte sich das Kind durchaus auch bei Stürzen und durch Anstossen holen können.

Die Verteidiger der beiden Beschuldigten gaben noch keinen Kommentare zu den Urteilen ab. Sie warteten die schriftliche Begründung ab, sagten sie nach der Urteilseröffnung auf Anfrage. Der Verteidiger der Frau hatte einen vollumfänglichen Freispruch verlangt, jener des Mannes eine Verurteilung zu 20 Monaten bedingt wegen fahrlässiger Tötung.

Verletzungsserie seit Frühsommer 2014

Im Frühling 2014 war der neue Mann ins Leben von Mutter und Sohn getreten und weilte bald häufig in deren Wohnung. Er betreute den Kleinen immer wieder allein. Von da an wies der Bub ständig neue Verletzungen auf – von Beulen und blauen Flecken über eine Verbrennung und Würgemale bis hin zu einer Gehirnerschütterung. Mitte Oktober starb der Kleine an einem Schütteltrauma.

Nach seinem Tod entdeckten die Gerichtsmediziner noch zahlreiche weitere frische und ältere Verletzungen. Darunter waren namentlich Einblutungen im Gehirn und Stauchungsbrüche von drei Brustwirbeln. Das Kleinkind müsse über längere Zeit Schmerzen gelitten haben, sagte die Gerichtsvorsitzende.

Gesamtheit der Indizien entscheidend

Die Frau trifft laut Gericht ein mittleres Verschulden. Sie hätte «genauer hinsehen müssen», habe aber «pflichtwidrig nichts gesehen» von den Misshandlungen.

Es stimme zwar, dass niemand Alarm geschlagen habe. Die Möglichkeit, dass Gewalt im Spiel sei, sei aber mehrfach Thema gewesen bei Ärzten und in der Kindertagesstätte. Sie hatte das jedesmal als unmöglich zurückgewiesen und scheinbar harmlose Ursachen geschildert.

Es habe jedoch eine ganze Reihe von Indizien gegeben, die in ihrer Gesamtheit deutlich waren: etwa die Häufung und zunehmende Schwere der Verletzungen, der Umstand, dass diese Verletzungsserie mit ihrem neuen Freund begonnen hatten und dessen «immer abstrusere» Erklärungen über den Hergang. Zudem hatte der Bub offenbar Angst vor dem Mann, den er Papa nannte.

Beschuldigter voll schuldfähig

Der psychiatrische Gutachter hatte dem Beschuldigten volle Schuldfähigkeit attestiert. Der Mann wusste gemäss Gericht auch, dass das Schütteln eines kleinen Kindes gefährlich sei. Sein Verschulden bei der Tötung des Kleinkinds sei als mittel einzustufen.

Er habe «massive Gewalt gegenüber einem wehrlosen 26 Monate alten Kind» angewandt. Und dies nicht in einer Situation der Überforderung: Seine Freundin sei an jenem Abend nur kurz runtergegangen, um den Müll wegzubringen. Das Motiv ist allerdings laut Gericht «nicht restlos klar geworden».

Während er das tödliche Schütteln gestanden hatte, wollte er mit den Verletzungen nie etwas zu tun gehabt haben. Auch hier aber wies die Gerichtsvorsitzende auf die Gesamtheit der Indizien hin. Diese liessen keinen Zweifel daran, dass er dem Kind die Verletzungen zugefügt habe. (sda)

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2 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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EvGro
12.09.2017 20:38registriert Januar 2016
Es bliebt eine grosse Traurigkeit hängen nach dem Lesen dieses Artikels... unbegreiflich, dass die Mutter das alles zugelassen hat... über Monate wurde das Kind misshandelt... und sie hat nichts getan ?!? Was muss der Kleine alles erlebt haben in seinem viel zu kurzen Leben ?!? Es bricht einem das Herz...
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