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Über 70 km/h zu viel – Töffmech rast direkt ins Gefängnis

Über 70 km/h zu viel – Töffmech rast direkt ins Gefängnis

Der einschlägig vorbestrafte Tessiner bretterte mit 151 statt 80 km/h über den Asphalt – und muss nun ein halbes Jahr in den Knast.
31.01.2017, 08:1431.01.2017, 10:03
Deborah Onnis
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Die Suhrentalstrasse Richtung Aarau bei Muhen AG ist leer, die Sichtverhältnisse sind gut. Der 29-jährige Motorradmechaniker macht gerade eine Testfahrt mit dem Töff eines Kunden. Wenig vorher hatte er bemerkt, dass sich der Gasgriff nicht richtig zurückzog.

Raser von Genf (Screenshot YouTube)
«Ich wusste nicht, ob ich mit dem Kundenfahrzeug auf der Autobahn fahren darf», sagte der Angeklagte (Symbolbild).

«Ich wollte testen, ob alles in Ordnung ist – zum Schutz des Kunden», sagt der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Aarau. Der 29-Jährige, der für seinen Job aus dem Tessin in die Deutschschweiz gezogen war, beschleunigt das Motorrad auf 151 km/h.

Auf der Suhrentalstrasse beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h. Der Mech gerät in eine Geschwindigkeitskontrolle. Den Ausweis ist er gleich los. Und noch schwerere Konsequenzen folgen nun für ihn.

«Sehr anders als die im Tessin»

Nach dem Raserartikel, der 2013 in Kraft trat, können vorsätzliche Verletzungen der Verkehrsregeln, zum Beispiel durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, mit bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.

Konkret, wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um mindestens 60 km/h überschritten wurde. Im Fall des Töffmech sind es nach dem Abzug der Toleranz von 5 km/h ganze 66 km/h zu viel.

Warum er die Testfahrt nicht gleich auf der Autobahn gemacht habe, wollte die Gerichtspräsidentin Karin von der Weid wissen. «Ich wusste nicht, ob ich mit dem Kundenfahrzeug auf die Autobahn fahren darf», versuchte sich der adrett angezogene junge Mann mit aufgestellten Haaren zu rechtfertigen.

Die Autobahn verläuft parallel zur Suhrentalstrasse, nur wenige Meter nebenan. «Die Arbeitsweise hier in der Deutschschweiz ist sehr anders als die im Tessin», sagte der Tessiner mit portugiesischen Wurzeln, der für die Verhandlung einen Dolmetscher benötigte.

Mehrmals gebüsst

Er sah den grossen Fehler aber ein und bereute die Tat. «Jetzt weiss ich, wie es hier funktioniert, und würde es künftig sicher richtig machen.»

Bereits in Vergangenheit verstiess der 29-Jährige gegen das Strassenverkehrsgesetz. 2011 wurde er mit 247 km/h erwischt. Schon damals musste er den Ausweis abgeben.

Auch mit Alkohol am Steuer wurde er zweimal gebüsst. Einmal beim Autofahren und einmal beim Bootfahren. Vorbestraft ist er auch wegen Sachbeschädigung, Diebstahl und Hausfriedensbruch.

«Seine Motive waren rein egoistisch», argumentierte der Staatsanwalt Hans Frey. Aufgrund der Vorstrafen und um den Beschuldigten von weiteren Straftaten abzuhalten, plädierte er für eine 18-monatige unbedingte Freiheitsstrafe.

Für einen sozial integrierten Menschen mit einer unbefristeten Stelle kann eine solche Abwesenheit verheerende Folgen haben. «Ich habe meinem Arbeitgeber erzählt, was passiert ist.

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Wenn ich ins Gefängnis muss, werde ich die Stelle verlieren.» Und das würde er sehr bedauern. «Ich bin sehr glücklich mit meiner aktuellen Arbeitsstelle und auch mein Arbeitgeber ist mit meinen Leistungen zufrieden.»

Hier habe er endlich langsam etwas aufbauen können. Viele Freunde habe er in der Deutschschweiz noch nicht, er gehe ab und zu einen Kaffee trinken mit Arbeitskollegen. Ansonsten bewegt er sich zwischen Arbeit, Wohnung und der Sprachschule.

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Sechs Monate ins Gefängnis

Nach einer längeren Diskussion sprach die Gerichtspräsidentin Karin von der Weid eine teilbedingte Strafe aus. Sechs von 18 Monaten muss der Beschuldigte unbedingt absitzen. Vier Jahre wird die Probezeit dauern.

Jetzt auf

Die lange Suhrentalstrasse verleitete auch einen 50-Jährigen zum Beschleunigen. Wenige Monate vor dem 29-Jährigen fuhr er mit einem Motorrad derselben Marke auf derselben Strecke 158 km/h. Der geständige Franzose bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren und eine Geldstrafe von über 20'000 Franken.

(aargauerzeitung.ch)

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4 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Donald
31.01.2017 08:38registriert Januar 2014
Komischer Titel.
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Zum Kommentar
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Execave
31.01.2017 10:35registriert November 2014
Schon Krass.. und eine die mit einen Vergewaltiger aus dem Knast flüchtet darf auf freiem Fuss bleiben. Das kann es doch nicht sein..
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