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Bombenleger gegen «Bota Sot»-Redaktion in Zürich im Gefängnis

Bombenleger gegen «Bota Sot»-Redaktion in Zürich im Gefängnis

03.07.2017, 12:0003.07.2017, 14:26
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Im Flughafengefängnis Zürich sitzt derzeit ein Mann im vorzeitigen Strafvollzug, der im September 2002 mit einer Splitterhandgranate einen Anschlag auf die Redaktion der kosovo-albanischen Zeitung «Bota Sot» in Zürich geplant haben soll. Die erste Anklageschrift wurde gemäss entsprechendem Beschluss an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen.

Der Entscheid der Strafkammer des Bundesstrafgerichts datiert vom 22. Mai. Darin wird ausgeführt, dass dem Angeklagten versuchter mehrfacher Mord, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz vorgeworfen wird.

Die Bundesanwaltschaft (BA) führt auf Anfrage aus, dass die Anklageschrift überarbeitet worden ist. Sie befinde sich bereits wieder beim Bundesstrafgericht.

Aus dem Entscheid des Bundesstrafgerichtes geht hervor, dass der Beschuldigte gemäss Anklageschrift den Plan hatte, Personen der Redaktion zu töten. Auch wären weitere Personen auf der Terrasse der Wohnung eines weiteren geplanten Opfers tödlich verletzt worden.

Die Handgranate war 2002 in einer Weinsendung platziert worden. Der Zündmechanismus wurde damals beim Öffnen des Pakets aber nicht aktiviert. Sprengstoffspezialisten der Zürcher Kantonspolizei konnten die Handgranate entschärfen.

Verjährung droht

Die Anklageschrift musste von der Bundesanwaltschaft nachgebessert werden, weil im Wesentlichen unklar ist, wer alles Opfer des Anschlags werden sollte.

Die BA hat die Anklageschrift innerhalb kurzer Zeit erstellt. Weil die Tat schon bald 15 Jahre zurück liegt, droht die Verjährung einzutreten. Der Prozess findet im August oder September statt.

Christian Schmid, Anwalt von Xhevded Mazrekaj, dem Herausgeber der «Bota Sot», durfte aufgrund der ihm von der Bundesanwaltschaft auferlegten Geheimhaltungspflicht keine Informationen zum Fall geben.

Vorzeitiger Strafvollzug

Am gleiche Tag wie die Rückweisung der Anklageschrift, hat das Bundesstrafgericht am 22. Mai verfügt, dass der Beschuldigte den vorzeitigen Strafvollzug antreten darf. Der Mann war vom 31. Januar bis am 4. Mai im Regionalgefängnis Bern in Untersuchungshaft.

Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern ordnete auf Antrag der Bundesanwaltschaft am 11. Mai die Sicherheitshaft des Beschuldigten bis zum Zeitpunkt des Urteils des erstinstanzlichen Gerichts an – längstens jedoch bis am 5. August.

Auf Gesuch des Mannes hin, ist er für den vorzeitigen Strafvollzug ins Flughafengefängnis Zürich verlegt worden. Wegen Fluchtgefahr darf ihm gemäss Verfügung des Bundesstrafgerichts kein Hafturlaub gewährt werden.

«Bota Sot»-Journalist verurteilt

Das Zürcher Obergericht verurteilte 2008 einen Journalisten der «Bota Sot» wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Journalist hatte einen kosovarischen Parlamentarier beschuldigt, als Generalstabsmitglied der Befreiungsarmee des Kosovo (UCK) während des Kosovo-Krieges politische Morde angeordnet zu haben.

Die Bezirksanwaltschaft Zürich hatte ausserdem 2002 ein Verfahren gegen die Zeitung eingestellt. Ihr waren rassistische Äusserungen und hasserfüllte Propaganda gegen die mazedonische Regierung vorgeworfen worden. (Entscheide SK.2017.25 und SN.2017.9 vom 22.05.2017) (sda)

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