Die auf Schweizer Konten beschlagnahmten 65 Million Franken des ägyptischen Magnaten Hussein Salem und seines Bruders werden nicht freigegeben. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat ein entsprechende Beschwerde abgewiesen.
Wie die Kammer in ihrem am Dienstag publizierten Urteil festhält, seien die Strafverfahren gegen die beiden Männer in ihrem Heimatland Ägypten noch nicht abgeschlossen. Sie gehörten zu den Unterstützern des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak.
Ihnen wird unter anderem Veruntreuung vorgeworfen. Gemäss Beschluss des Bundesstrafgerichts seien sie in Ägypten zu mehrjährigen Haftstrafen und Millionenzahlungen verurteilt worden.
Einer der Prozesse steht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gas an Israel im Jahr 2007, bei welchem ebenfalls Gelder in die Taschen der beiden Brüder abgezweigt worden sein sollen. Sie wohnen seit der Revolution in Ägypten im Jahr 2011 in Spanien.
Gemäss Medienberichten soll sich Hussein Salem mit den ägyptischen Behörden darauf geeinigt haben, 75 Prozent seines Vermögens an den Staat abzugeben. Es soll sich dabei um rund 5.3 Milliarden ägyptischer Liren handeln. (Beschluss BB.2015.73-75 vom 18.08.2016) (sda)