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Jugendliche vor Gericht: Sie prügelten betrunken auf ihre Opfer ein – wegen Velos

Jugendliche vor Gericht: Sie prügelten betrunken auf ihre Opfer ein – wegen Velos

Sieben Jugendliche wollten Velos klauen, um nach dem Maienzug heimzufahren – doch dann eskalierte die Situation. Nun standen zwei von ihnen vor dem Bezirksgericht Aarau.
30.12.2016, 07:28
Nadja Rohner
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Es war einer dieser Gerichtsprozesse, bei denen man sich wünscht, eine Schulklasse hätte ihm beigewohnt. Denn die Geschichte zeigt, wie schnell aus Teenagern verurteilte Räuber werden können, wenn sie sich zu Dummheiten hinreissen lassen.

Die jungen Angeklagten waren am Maienzug-Abend auf der Suche nach Fahrrädern – und beschlossen kurzerhand drei Fremde zu überfallen. (Symbolbild)
Die jungen Angeklagten waren am Maienzug-Abend auf der Suche nach Fahrrädern – und beschlossen kurzerhand drei Fremde zu überfallen. (Symbolbild)bild: az

Die beiden Angeklagten könnten kaum unterschiedlicher sein. Zwar ist Ruwan (19) nur wenig älter als Simon (Namen geändert). Aber der Sri Lanker wurde von der Realschule geschmissen, hat seine Lehre und eine Privatschule abgebrochen.

Leben in der Sackgasse

Seit einem Jahr ist er arbeitslos und lebt vom Geld der Eltern in deren Blockwohnung. Vor Gericht erschien er ohne Verteidiger – im Gegensatz zu Simon. Der Schweizer steht kurz vor dem Lehrabschluss in der Autobranche, ist leidenschaftlicher Sportler und wohnt ebenfalls bei den Eltern in einem schönen Einfamilienhausquartier.

In der Tinte sitzen aber beide. Eingebrockt haben sie sich (damals gerade 18 Jahre alt) das in der Nacht nach dem Maienzug 2015. Zu siebt waren sie unterwegs, hatten reichlich getrunken und wollten irgendwann heim in eine Aarauer Nachbargemeinde. Der Nachtbus würde erst in einer halben Stunde fahren. Warten? Lieber nicht.

«Der Beschuldigte und die sechs Mittäter», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, «beschlossen, Fahrräder von ihnen unbekannten Personen wegzunehmen und sich anzueignen, um nicht zu Fuss nach Hause gehen zu müssen.»

Drei Gleichaltrige überfallen

Vor Gericht sagten Ruwan und Simon, sie seien zur Velostation Süd am Bahnhof Aarau gegangen und hätten versucht, dort nicht abgeschlossene Velos zu finden – erfolglos. Dann kamen drei Jungs daher, etwa im selben Alter wie die Täter, und wollten ihre Velos aus der Station holen.

«Der Beschuldigte und die sechs Mittäter entschieden nach kurzer Rücksprache untereinander, dass man den drei jungen Männern gemeinsam und falls nötig gewaltsam die Fahrräder sowie allfälliges Bargeld entwenden werde», so die Staatsanwaltschaft.

Vor Gericht bestritten die beiden Angeklagten, dass es eine solche Absprache gegeben habe. Es sei Zufall gewesen, dass die drei Opfer gerade vorbeigekommen seien, sagte Ruwan. Und Simon beteuerte: «Ich war mir nicht bewusst, dass es zum Raub kommt. Es ging nur um die Velos. Der Rest ist einfach so passiert.»

Das Bezirksgericht Aarau musste über die Jugendlichen richten.
Das Bezirksgericht Aarau musste über die Jugendlichen richten.bild: wikicommons/Voyager

Sieben gegen zwei

Zu siebt schlugen die Angreifer, teilweise Kampfsportler, auf zwei der Opfer ein. Fäuste flogen gegen Oberkörper, Tritte gegen Köpfe. Was genau sich ereignet hatte, wer jetzt wen geschlagen, getreten oder geschubst hat, lässt sich nicht mehr im Detail rekonstruieren.

Simon gab zu, dass er eine Person an den Schultern gehalten habe. «Ich wollte ihm noch einen Tritt geben, als er am Boden lag, habe ihn aber nicht getroffen.» Mehrmals sagte er, er habe sich danach zurückgezogen, «weils für mich nicht in Ordnung war».

Beide Angeklagten betonten, ihr Beitrag zum Geschehen sei relativ gering gewesen. Am Ende blieben zwei leicht verletzte Opfer zurück, während sieben aufgeputschte junge Männer mit geklauten Velos, einem Portemonnaie und 20 Franken abhauten.

Waffen im Kinderzimmer

Anderntags wurden Simon und Ruwan verhaftet. Die U-Haft von wenigen Stunden sei «schockierend» gewesen, sagte Simon. «Ich habe mich so geschämt.»

«Wieso geht man auf drei Leute los?», fragte Gerichtspräsidentin Patricia Berger die beiden reumütigen Angeklagten. «Mit ein bisschen Suchen hätte man doch auch drei Velos gefunden, die nicht abgeschlossen sind.» – «Weiss nicht mehr, was wir überlegt haben», antwortete Ruwan, worauf die Gerichtspräsidentin konterte: «Womöglich nicht so viel?»

Eher bescheiden war die Denkleistung der Angeklagten auch bei zwei weiteren Sachverhalten: Beide hatten mehrfach gekifft und beide bewahrten in ihrem Kinderzimmer verbotene oder bewilligungspflichtige Waffen auf.

Bei Ruwan fand die Polizei anlässlich einer Hausdurchsuchung ein Schmetterlingsmesser, das er als Sri Lanker nicht besitzen dürfte. Simons Waffenarsenal war laut Staatsanwaltschaft noch grösser: diverse Messer, Soft-Air-Pistolen, Schlagringe, Wurfmesser, ein Schlagstock.

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Geld- statt Freiheitsstrafe

Allerdings, betonte Simon, habe er einige dieser Gegenstände im Werkunterricht der Schule hergestellt, es handle sich dabei keineswegs um gefährliche Waffen. Wie Ruwan gab er an, die Waffen erworben zu haben, weil er sie halt irgendwie cool fand – er habe sie aber nie auf sich getragen, sondern immer zu Hause aufbewahrt.

Gerichtspräsidentin Berger verurteilte beide Angeklagten wegen mehrfachen, teilweise versuchten Raubes, wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten gefordert, Berger verhängte stattdessen eine bedingte Geldstrafe von 330 Tagessätzen à 20 Franken plus 1000 Franken Busse (Simon) beziehungsweise 300 Tagessätzen à 10 Franken plus 600 Franken Busse (Ruwan).

Die beiden seien «aus nichtigem Beweggrund» und in der Überzahl auf ihre Opfer losgegangen. «Es ist ein Glück, dass diese nur leichte Verletzungen davontrugen.»

Jetzt auf

Weil das Verschulden der Angeklagten eher leicht war, bewegt sich die Strafe im unteren Bereich des Möglichen. «Überlegen Sie sich nächstes Mal, was sie machen», sagte Berger. «Es wird nicht einfacher für Ihre Zukunft.»

(aargauerzeitung.ch)

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21 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kyle C.
30.12.2016 08:21registriert Oktober 2014
"Zu siebt schlugen die Angreifer, teilweise Kampfsportler, auf zwei der Opfer ein. Fäuste flogen gegen Oberkörper, *Tritte gegen Köpfe*."

"Weil das Verschulden der Angeklagten *eher leicht* war..."

Da passt für mich etwas nicht so ganz.....
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FloW96
30.12.2016 08:12registriert Februar 2016
Ich bin kein Freund derjenigen, die in der Schweiz von einer "Kuscheljustiz" sprechen. Und ich kenne die Sachlage nur aus den Informationen aus diesen Artikel.

Trotzdem empfinde ich die Strafe als viel zu mild. Für so etwas gibt es keine Entschuldigung und mindestens bedingte Haft wäre erforderlich gewesen.
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Madison Pierce
30.12.2016 09:29registriert September 2015
Ich vermisse die kurzen Freiheitsstrafen. Für solche Taten wäre es angemessen, die Leute müssten für ein paar Wochen in Haft. Geldstrafen, noch dazu so geringe, haben nicht die gleiche Wirkung.
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