Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten die Richter fest.
Das Obergericht des Kantons Aargau hatte den Mann wegen dem Sex mit der 14-Jährigen und Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 1350 Franken verurteilt.
Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass in diesem Fall besondere Umstände vorliegen, wie sie im Strafgesetzbuch vorgesehen sind.
So kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn der Täter zur Tatzeit noch nicht 20 Jahre alt und wie vorliegend eine Liebesbeziehung zwischen ihm und der noch nicht 16-jährigen Person bestand.
Solche Fälle habe der Gesetzgeber aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Auffassung entkriminalisieren wollen. Die Bundesrichter halten fest, dass sich im Verfahren gezeigt habe, dass eine Jugendliebe bestanden habe.
Es würden keine Umstände darauf hindeuten, dass der Mann den Altersunterschied ausgenutzt habe. Vielmehr habe eine echte Zuneigung bestanden, die zu den sexuellen Kontakten geführt habe. (whr/sda)