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19-jähriger Mann hat Sex mit 14-jährigem Mädchen – weil es Liebe war, wird er freigesprochen

Liebespaar Sex (Bild:shutterstock)
Es habe eine echte Zuneigung bestanden, die zu den sexuellen Kontakten geführt habe, urteilte das Bundesgericht.Bild: Shutterstock

19-jähriger Mann hat Sex mit 14-jährigem Mädchen – weil es Liebe war, wird er freigesprochen

01.09.2016, 11:5701.09.2016, 13:05
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines jungen Mannes wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben. Mit 19 Jahren hatte der Mann sexuelle Kontakte mit einer 14-Jährigen. Der Gesetzgeber wolle solche Liebesbeziehungen nicht kriminalisieren, halten die Richter fest.

Das Obergericht des Kantons Aargau hatte den Mann wegen dem Sex mit der 14-Jährigen und Verkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken und einer Busse von 1350 Franken verurteilt.

Besonderer Umstand Liebe

Das Bundesgericht kommt in seinem am Donnerstag publizierten Urteil zum Schluss, dass in diesem Fall besondere Umstände vorliegen, wie sie im Strafgesetzbuch vorgesehen sind.

So kann von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn der Täter zur Tatzeit noch nicht 20 Jahre alt und wie vorliegend eine Liebesbeziehung zwischen ihm und der noch nicht 16-jährigen Person bestand.

Altersunterschied nicht ausgenutzt

Solche Fälle habe der Gesetzgeber aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Auffassung entkriminalisieren wollen. Die Bundesrichter halten fest, dass sich im Verfahren gezeigt habe, dass eine Jugendliebe bestanden habe.

Es würden keine Umstände darauf hindeuten, dass der Mann den Altersunterschied ausgenutzt habe. Vielmehr habe eine echte Zuneigung bestanden, die zu den sexuellen Kontakten geführt habe. (whr/sda)

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30 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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pamayer
01.09.2016 13:23registriert Januar 2016
Genau. So lautet das gesetz.
Liebe darf das.
Alles gute den beiden 💓
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Imagine Wagons
01.09.2016 13:02registriert Dezember 2014
Auch wenn ich es nicht verstehen kann dass ein 19-Jähriger auf eine 14-Jährige steht, finde ich das Urteil vollkommen gerechtfertigt und Schade dass solche Sachen nicht Außergerichtlich geklärt werden können. Wenn die Eltern der 14-Jährigen davon wussten und sie nichts dagegen hatte, ist es sowieso ok.

Meine Frage ist wer hat das ans Gericht gezogen? Eltern? Lehrer? Diese Person musste ja Zweifel gehabt haben an der Beziehung, oder nicht?

Alles in allem wünsche ich auch diesem doch eher ungewöhnlichen Päärchen alles Gute für die Zukunft. Nicht dass sie das noch einmal durchstehen müssen.
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MaxHeiri
01.09.2016 12:51registriert März 2016
So lange niemand zu Schaden kommt, ist es schon peinlich, dass mit sowas sich die Gerichte abmühen müssen.
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