Schweiz
Justiz

7-Jährige an die Brust gelegt – Mutter von Sex-Vorwürfen freigesprochen 

Das Bezirksgebaeude in Dietikon, am Dienstag, 24. Januar 2017. Angela Magdici steht am Dienstag vor dem Bezirksgericht Dietikon. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Entweichenlassen eines Haeftlings, Beg ...
Sooooo schön: das Bezirksgericht Dietikon.Bild: KEYSTONE

7-Jährige an die Brust gelegt – Mutter von Sex-Vorwürfen freigesprochen 

25.01.2017, 05:4726.01.2017, 10:09
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Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Mittwoch eine Frau freigesprochen, die der Schändung und der sexuellen Handlungen mit ihrer Tochter beschuldigt worden war. Das Gericht hatte «erhebliche Zweifel» am eingeklagten Sachverhalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Ehemann der Beschuldigten hatte die Frau angezeigt, nachdem sie mit der gemeinsamen Tochter in ein Frauenhaus geflüchtet war. Am Gericht präsentierte sich «ein erbittert geführter Trennungs- und Scheidungskampf», wie der Einzelrichter am Bezirksgericht sagte. Der Anzeige vorausgegangen war eine seit Jahren zerrüttete Ehe.

Kampf um Obhut

Nach der Trennung im Dezember 2014 folgte ein Streit um das gemeinsame Kind. Das Eheschutzgericht hatte beiden Elternteilen die Obhut über das Mädchen im Primarschulalter gegeben. Der Vater akzeptierte das nicht, er kämpfte für die alleinige Obhut. Dieser Streit ist vor Bundesgericht hängig.

Erst in diesem Zusammenhang brachte er die angeblichen sexuellen Übergriffe ins Spiel. Er nahm dabei eine Bestrafung als untätiger Mitwisser einer strafbaren Handlung in Kauf. Als nach der Anzeige die Untersuchung lief, schmückte er seine Aussagen immer mehr aus.

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Schon vor der Trennung lag in der Familie vieles im Argen. Alkoholmissbrauch, Geldsorgen und Tätlichkeiten prägten die zerrüttete Ehe. Polizei und KESB schalteten sich ein. Der Mann warf seiner Frau vieles vor – sexuelle Übergriffe waren nie ein Thema.

Dies betonte auch der Richter, und dieses Verhalten sei nur damit erklärbar, dass die strittigen Handlungen nicht stattgefunden hätten. In den Aussagen gebe es zudem «gewichtige Widersprüche». Sie seien für das Gericht nicht stimmig: «Es geht einfach nicht auf».

Nur noch Telefon-Kontakt

«Er will mich vernichten, weil ich ihn verlassen habe», sagte die Beschuldigte. Der Noch-Ehemann stelle sich im Internet als tollen Vater und Märtyrer dar, der die Tochter «vor der bösen Mutter bewahrt». Seit Mitte 2015 haben sich Mutter und Tochter nicht mehr gesehen. Sie haben noch via Telefon Kontakt.

Die Frau wies die Vorwürfe zu sexuellen Übergriffen entschieden zurück, beschönigte aber andere Probleme nicht. Ja, ihre Mandantin habe ein Alkoholproblem gehabt, sagte die Verteidigerin, habe dieses aber überwunden. Und ja, sie habe den Haushalt zeitweise schleifen lassen und eine aussereheliche Affäre gehabt.

Geborgenheit beim Kuscheln

Dass sie aber – wie die Anklage geltend machte – ihre Tochter noch im Schulalter an ihrer Brust habe nuckeln lassen und das Kind die andre Brust dabei in der Hand gehabt habe, stimme nicht. Die Beschuldigte selbst erklärte, sie habe das Kind mit knapp zwei Jahren abgestillt. Danach habe es nie mehr an der Brust gesaugt. Manchmal habe die Tochter Geborgenheit oder Trost gesucht. Dann habe sie sich an die Mutter gekuschelt und auch mal eine Hand auf die Brust gelegt – überm T-Shirt.

Das Kind habe diese Nähe selbst gesucht und auch mit anderen Menschen gern Körperkontakt gehabt. Die Rechtsvertreterin des Kindes machte geltend, dieses sei traumatisiert worden. Dies vor allem wegen der Medienberichterstattung im Vorfeld des Prozesses. An Wochenenden und in den Ferien schlafe das Kind jetzt beim Vater im Bett. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an die nächste Instanz, das Obergericht, weitergezogen werden.

(sda)

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22 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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so wie so
25.01.2017 07:43registriert Juli 2015
Es ist eine Tatsache, dass manche Mütter ihre Kinder sexuell missbrauchen und solche Fälle kaum jemals zur Anklage kommen. Von der Gesellschaft wird eine solche Nähe immer als "Mutterliebe" eingeordnet, obwohl sie schon grenzüberschreitend ist. Wäre es umgekehrt, also die Mutter würde solche Vorwürfe gegen den Vater äussern, würden wahrscheinlich die wenigsten zweifeln.
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Jakal
25.01.2017 08:51registriert Mai 2016
Ich habe hin und wieder das Gefühl, vor dem Gesetz sind nicht alle gleich ...
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Tomtom64
25.01.2017 10:05registriert Januar 2014
Das Beste ist: Weil er nicht eingeschritten sei, habe der Mann die sexuellen Handlungen seiner Frau unterstützt. Deshalb wurde er bereits am 13. April letzten Jahres zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à CHF 30.- verurteilt.

Heute urteilt dasselbe Gericht (ob auch dieselben Richter, weiss ich nicht) über das gemäss StGB schwerere Vergehen der Mutter.

Auf das Urteil bin ich gespannt.
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