Carlos ist einer der grössten Wynentaler Ganoven der letzten Jahre – vor allem wegen der Regelmässigkeit, mit der er mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Sein Vorstrafenregister ist lang, es gibt kaum ein Tatbestand, den er nicht schon einmal erfüllt hätte.
Mit 16 Jahren war er zum ersten Mal straffällig geworden, seither kamen nicht weniger als 60 Straftaten zusammen, 13 Mal wurde er bereits verurteilt. Er ist so unverbesserlich und notorisch im Verhalten, dass ihn Staatsanwalt Simon Burger am liebsten verwahrt hätte.
Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Aargauer Obergericht hob sogar die vom Bezirksgericht Kulm ausgesprochene stationäre therapeutische Behandlung, die sogenannte kleine Verwahrung (kann unter gewissen Bedingungen aufgehoben werden), auf. Es hielt lediglich an der Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren fest und verurteilte den Angeklagten zusätzlich zu einer vollzugsbegleitenden ambulanten Therapie.
Eine Niederlage für Staatsanwalt Simon Burger. Als Sieger steht Verteidiger Jürg Krumm aus der Kanzlei des Zürcher Staranwalts Valentin Landmann da – und der Ganove, der im nächsten Frühling auf freien Fuss kommt.
Selbstbewusst und redegewandt trat der 48-jährige Wynentaler im Gerichtssaal auf. Fragen beantwortete er gerne mit Gegenfragen, ja, nicht selten verwickelte er den Oberrichter während der Befragung gar in eine Grundsatzdiskussion.
Er bestritt seine Taten nicht, auch nicht, dass er ein Suchtproblem habe und in Zukunft bei ihm «gewisse Dinge geflickt» werden müssten. Aber es war offensichtlich, dass sich Selbstwahrnehmung und Einschätzung der Gutachter nicht decken.
Der Staatsanwalt bezeichnete den Angeklagten denn auch als «gemeingefährlich und hochgradig manipulativ», derart, dass Gefahr bestehe, «dass er den Therapeuten manipulieren und so eine frühzeitige Entlassung bewirken könnte.» Die Rückfallgefahr bezüglich schwerer Delikte sei hoch, die Suchtproblematik erhöhe sie zusätzlich.
Der Angeklagte habe gemäss Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung, ja sogar psychopathische Züge. Er gelte als nicht therapierbar. Voraussetzung für die kleine Verwahrung sei aber eine hinreichende Wahrscheinlichkeit auf Erfolg, so Staatsanwalt Burger. Deshalb fordere er eine unbefristete Verwahrung.
Genau aus demselben Grund focht die Verteidigung die kleine Verwahrung an: Der Angeklagte verweigert eine stationäre Therapie kategorisch. «Das können Sie vergessen, da können Sie mich einsperren so lange sie wollen», sagte er. «Ich ziehe den Fall weiter bis nach Strassburg». Zu einer freiwilligen Therapie allerdings wäre er bereit.
Reichen die begangenen Straftaten überhaupt für eine Verwahrung aus und wie stark soll das Vorleben des Angeklagten gewichtet werden? Dies war die juristische Grundsatzfrage, die beantwortet werden musste.
Zwar wurden dem Angeklagten nicht weniger als acht Straftaten zur Last gelegt, ins Gewicht fielen diesbezüglich aber vor allem zwei: In beiden Fällen hatte der Angeklagte zusammen mit einem Kumpel brutal eine Drittperson vermöbelt um sich Informationen oder Recht zu verschaffen. Die Opfer trugen teils schwere Verletzungen davon.
Obwohl das Obergericht klar sagte, die Taten seien nicht zu verharmlosen, hielt es eine unbefristete Verwahrung für unverhältnismässig. Es entschied deshalb zugunsten des Angeklagten und trat auf die Berufung der Verteidigung ein. Doch Oberrichter Ruedi Bürgi gab bei der Verkündung zu: «Dieses Urteil fällt schwer, da aufgrund seines Hangs zur Selbstjustiz eine gewisse Gefährdung für die Gesellschaft bleibt.»
(aargauerzeitung.ch)