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Bei der Bestrafung von Hanfbesitzern tut sich Röstigraben auf

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Bei der Bestrafung von Hanfbesitzern tut sich der Röstigraben auf

29.09.2017, 14:1229.09.2017, 15:04
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Nach einem Bundesgerichtsentscheid von Anfang September passen viele Kantone ihre Strafpraxis bei Cannabisbesitz an. Doch eine sda-Umfrage zeigt: Die Romandie bleibt im Umgang mit Hanfbesitz restriktiv. Einheitliche Regeln liegen in weiter Ferne.

Bis heute werden Kiffer und Hanfbesitzer nicht in allen Kantonen gleich behandelt. Dabei ist der Rechtsrahmen eigentlich schon länger klar geregelt: Seit Oktober 2013 ist im Betäubungsmittelgesetz festgehalten, dass bis zu zehn Gramm Cannabis als geringfügige Menge gelten.

Bei der Rechtsauslegung bestehen aber noch immer viele Unsicherheiten. So ist beispielsweise nicht eindeutig, ob das Ordnungsbussenverfahren ausschliesslich den Konsum oder auch den Besitz von Cannabis erfasst.

Verfahrenskosten unzulässig

Etwas Klarheit verschafft nun das Bundesgericht mit einem aktuellen Urteil vom 6. September. Darin werden verschiedene Punkte festgehalten.

Erstens: Der Besitz von geringen Mengen Marihuana und Haschisch ist im Grundsatz verboten, aber straffrei. Zweitens: Die Auferlegung der Verfahrenskosten für die Lagerung, Verwaltung und Vernichtung des Cannabis ist nicht gerechtfertigt. Drittens: Das Ausstellen einer Verfahrensgebühr für weiteren Aufwand ist nicht rechtens.

Dem Besitzer von Kleinstmengen Cannabis dürfen also keine Folgekosten mehr auferlegt werden. Offen lässt das Bundesgericht, ob das Cannabis eingezogen werden soll und ob ein Verfahren an die Hand genommen werden darf.

Deutschschweizer Kantone handeln

Verschiedene Justizbehörden haben das Urteil zum Anlass genommen, ihre Praxis zu ändern, wie eine Umfrage aller Regionalbüros der Nachrichtenagentur sda zeigt. Beispielsweise der Kanton Basel-Stadt, welcher den erwähnten Fall vor Bundesgericht gezogen hat, handelt. Ab sofort werden dort beim Besitz von geringfügigen Mengen Cannabis keine Kosten mehr erhoben. Die gleiche Regelung gilt neu auch in Baselland, Luzern (für Erwachsene), Uri, Zürich (vorläufig), Zug (vorläufig), Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Graubünden, Glarus und Thurgau.

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Mehrere Kantone ahnden bereits seit Inkrafttreten des revidierten Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 2013 den Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis nicht, wenn keine Anzeichen auf Konsum oder Handel bestehen. Dazu gehören die Kantone Bern und Schwyz. Im Kanton Aargau wurde diese Praxis auf Anfang 2017 eingeführt.

Restriktive Romandie

Doch nicht überall wird das Urteil des Bundesgerichts umgesetzt. Die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Wallis, Jura, Neuenburg und Freiburg sowie die Deutschschweizer Kantone Solothurn, St. Gallen und die beiden Appenzell halten bis auf weiteres an ihrer restriktiven Praxis fest. Dort werden Besitzern von kleinen Mengen Cannabis auch künftig Kosten auferlegt.

Man gehe davon aus, dass «wer Cannabis mitführt, auch ein Konsument ist», sagte der St. Galler Polizeisprecher Hanspeter Krüsi. In mehreren Kantonen analysieren die Justizbehörden aber das Bundesgerichtsurteil und wollen die Situation «so schnell wie möglich klären».

Wer kifft, wird gebüsst

In den meisten Kantonen nimmt die Polizei den Personen das Cannabis nach der Kontrolle ab, wägt es und vernichtet dieses. Wird eine Person beim Kiffen erwischt, fällt vielerorts eine Ordnungsbusse an. Die sda-Umfrage zeigt aber auch hier grosse Unterschiede auf. Bei der Sanktionierung gibt es offenbar kifferfreundlichere und kifferfeindlichere Kantone.

Zahlen des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt zeigen beispielsweise, dass in den vergangenen Jahren zwischen 111 und 143 Personen mit einer Ordnungsbusse belegt wurden. Im Kanton Luzern kam es zu rund 700 Straffällen mit Hanf, Haschisch oder Marihuana, in Uri wurden zwischen 32 und 45 Ordnungsbussen verteilt.

Hartes Durchgreifen in Genf

In den Kantonen Ob- und Nidwalden wurden im vergangenen Jahr 21 respektive 53 Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz als Übertretung geahndet, die klar im Zusammenhang mit Eigenkonsum standen.

Tendenziell wird auch bei der Bestrafung von Cannabiskonsum in der Romandie härter durchgegriffen als in der Deutschschweiz, wie die der sda vorliegenden Zahlen zeigen. Im Kanton Neuenburg wurden in den vergangenen drei Jahren zwischen 352 und 459 Ordnungsbussen verteilt, in Genf sogar zwischen 747 und 1712. Im Kanton Freiburg wurden in den Jahren 2014 bis 2016 zwischen 662 und 973 Kiffer gebüsst. (nfr/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Makatitom
29.09.2017 14:48registriert Februar 2017
An den St.Galler Polizeisprecher: Ich gehe davon aus, dass ich für 20 Kinder Kinderzulage erhalte. Ich habe zwar noch keine gezeugt, aber das Gerät dazu ist vorhanden.
So eine doofe Aussage, und das von einem Poizeisprecher, seit wann gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr?
Aber es ist kein Wunder, der ist ja Polizeisprecher unter Keller-Sutter
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zolipei
29.09.2017 14:23registriert Januar 2017
Lustig wie normalerweise die Westschweiz eher progressiv ist, bei diesem Thema aber alles umgekehrt ist.
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ChlyklassSFI // FCK NZS
29.09.2017 14:36registriert Juli 2017
Kanton Bern, aktuelles Beispiel (weniger als 2 Monate her): Konsum von Cannabis und Besitz von 1,5 g Cannabis führte zu Strafbefehl. Es wurden eine Busse (100.-) und Gebühren (100.-) auferlegt. Einen Strafregistereintrag gibt es nicht.
LEGALIZE IT!
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