Das Bezirksgericht Bülach hat die abgewiesene Asylsuchende, die im November 2015 beinahe ihre Betreuerin getötet hat, am Dienstag aus dem Saal geworfen: Sie störte die Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft forderte derweilen eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen versuchten Mordes.
Schon bei ihrer Befragung zeigte sich die 36-Jährige, die von der Elfenbeinküste stammt, unkooperativ. Sie beantwortete die Fragen des Gerichts teilweise nicht, stand auf, gestikulierte wild, wurde laut und liess Dampf ab. Dazu kamen Tränen.
Als dann der Staatsanwalt sein Plädoyer hielt, flippte die Frau erneut aus und unterbrach ihn ständig. Schliesslich warf der Richter die Frau vorübergehend aus dem Saal.
Ihre Aussagen bei der Befragung waren teilweise widersprüchlich, unverständlich oder sie erinnerte sich nicht. So sagte sie beispielsweise einmal, sie habe ihre Betreuerin nicht angegriffen. Ein anderes Mal sprach sie davon, dass sie wisse, dass ihr Opfer verletzt wurde und sie dies nicht gewollt habe.
Auch sprach sie davon, keine gewalttätige Person zu sein. Stattdessen fühle sie sich selbst als Opfer. Sie sei zum Tatzeitpunkt – sie hätte vom Durchgangszentrum Embrach nach Adliswil umziehen sollen – in einem schwachen Zustand gewesen.
Zudem habe sie nicht verstanden, weshalb sie die Unterkunft hätte wechseln sollen. Schliesslich habe die Betreuerin sie angeschrien, beleidigt und gestossen.
Für den Staatsanwalt hingegen ist ziemlich klar, was im Zimmer der Beschuldigten passierte. Als die Betreuerin der Frau beim Packen helfen wollte, griff diese sie an. Mit einem machetenähnlichen, 43 Zentimeter langen Gürtel schlug sie gegen 20 Mal auf ihr Opfer ein.
Erst als sich diese tot stellte, hörten die Schläge auf. Danach soll die 36-Jährige ihr Opfer mit Brennsprit angespritzt haben. Sie kam aber nicht mehr dazu, ein Feuer zu entfachen, sondern setzte sich eine Perücke auf, zog saubere Kleidung an und verschwand durchs Fenster.
Das Opfer erlitt beim Angriff zahlreiche Verletzungen am ganzen Körper und verlor ein Auge. Laut Staatsanwalt ist es zudem wahrscheinlich, dass die junge Frau in mittlerer Zukunft auch ihr zweites Auge verlieren wird.
Der Staatsanwalt sprach von einer «perfiden und skrupellosen Tat». «Sie lockte ihr Opfer in einen Hinterhalt, um es zu massakrieren.» Es sei nur dem Zufall und der schnellen Reaktion der anderen Betreuer zu verdanken, dass das Opfer den Angriff überlebt habe.
Für den Staatsanwalt war die Tat geplant und alle Tatbestände des Mordes sind erfüllt. «Sie metzelte ihr Opfer regelrecht nieder und richtete ein Blutbad an», sagte er und sprach von einem «bestialischen Vernichtungswillen». Die Frau habe sich stellvertretend an allen, die im Asylwesen tätig sind, rächen wollen. «Das Opfer war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.»
Er fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren sowie eine ambulante Therapie, weil gemäss einem Gutachten eine deutliche Rückfallgefahr besteht. Nach der Mittagspause folgen die Plädoyers von Opferanwalt und Verteidiger. Ob das Urteil noch heute eröffnet wird, ist unklar. (whr/sda)