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Eine Ex-Freundin hat er erdrosselt, eine andere fast getötet: Hat er in Kriens auch seiner Frau den Schädel eingeschlagen?

Eine Ex-Freundin hat er erdrosselt, eine andere fast getötet: Hat er in Kriens auch seiner Frau den Schädel eingeschlagen?

09.09.2015, 16:4609.09.2015, 17:00
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Ein verurteilter Mörder hat sich wegen der mutmasslichen Tötung seiner Frau 2001 am Mittwoch in Luzern vor Gericht verantworten müssen. Die Staatsanwältin forderte fünf Jahre Haft, der Beschuldigte einen Freispruch. Er wurde vorübergehend aus dem Gerichtsaal verbannt.

Vor dem Luzerner Kriminalgericht warf die Staatsanwaltschaft dem 50-jährigen Mann vor, seine Frau nach einer gemeinsamen Autoreise aus der Heimat Polen in der Schweiz im Verlauf des 10. oder 11. Januars 2001 umgebracht zu haben.

Ein Spaziergänger fand die Leiche eine Woche später mit zertrümmertem Schädel in einer Wiese im Gebiet Himmelrich bei Kriens LU. Bis auf einen Kassenzettel waren ihre Taschen geleert. An den Kleidungsstücken fanden die Ermittler DNS-Spuren des Beschuldigten. Identifiziert wurde die Frau erst acht Jahre später.

Zweimal geflüchtet

Nach dem mutmasslichen Tatzeitpunkt stiess der Beschuldigte mit dem Auto in Zollikerberg ZH mit einem anderen Wagen frontal zusammen, weil er vor einer Polizeikontrolle flüchtete. Fünf Tage später sprang der Verletzte aus einem Fenster des Zürcher Unispitals. Danach wurde er festgenommen und nach Polen ausgeschafft.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft zog den Mann als möglichen Täter in Betracht, nachdem dieser 2009 in einer Wohnung in Taunton GB seine ex-Freundin während eines Streits im Drogen- und Alkoholrausch geschlagen und erdrosselt hatte. Der Beschuldigte wurde 2010 vom Krongericht in Exeter GB zu mindestens dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

1990 war der Mann in Polen wegen versuchten Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine damalige Partnerin mit Messern attackiert, gewürgt und schwer verletzt.

Nur Indizien

Die Luzerner Staatsanwältin konnte in ihrer Anklage weder ein genaues Motiv noch eine Tatwaffe noch einen Tatort nennen. Anstelle präsentierte sie eine Reihe von Indizien, die keinen Zweifel an der Schuld des Mannes für den «äusserst gewaltsamen Tod» seiner Frau lassen sollten. Sie ging von einem Beziehungsdelikt aus.

Die Staatsanwältin erwähnte widersprüchliche Aussagen gegenüber den Behörden, Fluchtversuche vor der Polizei und im Spital, falsche Angaben zur Ehefrau und eine späte Vermisstenanzeige. Zusätzlich würden sich das DNS-Spurenbild am Opfer und die Parallelen bei den Vorstrafen zu einer erdrückenden Indizienkette verdichten, sagte sie.

Der Sohn der Getöteten und deren Schwester verlangten Genugtuungen von umgerechnet 20'000 respektive 10'000 Franken. Sie erschienen aber nicht im Gerichtssaal.

«Ich bin unschuldig»

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Er erklärte, seine Frau sei nach einem Streit wegen Alkohol und zu schnellen Fahrens davongelaufen und habe gesagt, sie gehe – wenn nötig per Autostopp – zurück nach Hause. Danach habe er nichts mehr von ihr gehört.

Zu Fragen zum Ablauf und zu Beweggründen der Reise vor knapp 15 Jahren machte der Beschuldigte keine Aussagen. Mehrfach macht er Erinnerungslücken geltend.

Der amtliche Verteidiger kritisierte die dünne Faktenlage und verlangte einen Freispruch. Das rechtmässige Schweigen des Beschuldigten zur Sache dürfe sich nicht zu einem Nachteil auswirken, ebenso wenig die Vorstrafen.

Der Anwalt stützte sich unter anderem auf den offiziellen Bericht zur Leichenschau, der einen Todeszeitpunkt für jene Zeit festlegte, in der sich der Beschuldigte in Polizeigewahrsam befand. Ein Ergänzungsgutachten auf Bitte der Staatsanwaltschaft hin korrigierte 2015 schliesslich die Angabe und grenzte den Zeitpunkt nicht mehr ein.

Redner unterbrochen

Die Verhandlung, die von einer Dolmetscherin übersetzt wurde, war turbulent. Der Beschuldigte unterbrach andere Redner oder sprach nicht zur Sache. Schliesslich wurde er vom vorsitzenden Richter nach Warnungen für die Dauer der Plädoyers aus dem Saal verwiesen.

Der Beschuldigte kritisierte immer wieder, dass die Polizeiprotokolle zu dem Fall gefälscht oder falsch übersetzt worden seien. Dabei beschuldigte er unter anderem seinen Pflichtverteidiger. Der Angeklagte war mit denselben Vorwürfen bereits vor Bundesgericht abgeblitzt.

Die Staatsanwältin erklärte, das obstruktive Verhalten des Beschuldigten habe bei den Behörden grossen Aufwand und Kosten verursacht. Sie verlangte darum, dass der Mann rasch nach England zurückgeschafft werden soll. (whr/sda)

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