Der Kommandant und der Kripochef der Luzerner Polizei werden sich wohl vor Gericht verantworten müssen. Der ausserordentliche Staatsanwalt beabsichtigt, gegen die Polizeioffiziere Anklage zu erheben, dies wegen einer Hausdurchsuchung, bei der sich eine Frau umbrachte.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern teilte am frühen Dienstagmorgen mit, dass gegen Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann Anklage vor Gericht erhoben werde. Das sei aus der Schlusseinvernahme hervorgegangen, sagte der zuständige Regierungsrat Paul Winiker in einer Videobotschaft.
Beim umstrittenen Polizeieinsatz im März in Malters hatte sich eine 65-jährige Frau während 17 Stunden in einer Wohnung verschanzt. Sie wehrte sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes.
Die Luzerner Polizei entschied, die Wohnung durch die Zentralschweizer Sondereinheit Luchs stürmen zu lassen. Die Polizisten fanden die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen.
Der Sohn der Verstorbenen, der sich zur Zeit der Intervention in Untersuchungshaft befand, reichte darauf Anzeige gegen die Polizeispitze wegen Amtsmissbrauchs und fahrlässiger Tötung ein. Mit dem Verfahren wurde ein ausserkantonaler Staatsanwalt, der Aargauer Christoph Rüedi, betraut.
Rüedi machte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda keine Angaben, wieso er die Kaderpolizisten vor Gericht bringen wolle. Er bestätigte lediglich, er habe den Parteien seine Absicht, Anklage zu erheben, mitgeteilt.
Rüedi sagte, dass er das Verfahren gegen die beiden Luzerner Polizisten noch nicht abgeschlossen habe. Dies werde wohl Ende 2016 oder Anfang 2017 der Fall sein. Es gebe somit gegen eine Anklageerhebung noch immer einen Vorbehalt. (whr/sda)