Auch im Kanton Luzern verlangt eine Beschwerde, dass die eidgenössische Abstimmung über das Radio- und TV-Gesetz (RTVG) nachgezählt wird. Bereits am Dienstag war eine Stimmrechtsbeschwerde bei der Landeskanzlei Baselland eingegangen.
«Ich kann Ihnen bestätigen, dass im Kanton Luzern in dieser Sache eine Abstimmungsbeschwerde eingegangen ist», sagte Andreas Töns von der Staatskanzlei am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Von wem die Beschwerde eingereicht wurde, ist unklar. Es handle sich um eine Privatperson, hiess es.
Was die bisher zwei Stimmrechtsbeschwerden konkret bewirken, ist noch offen. Nach Auskunft der Landeskanzlei Baselland müssen noch diverse rechtliche Fragen geklärt werden, bevor der Regierungsrat einen Entscheid fällen kann.
Noch unklar ist ebenfalls, ob beim Bundesgericht Beschwerden zum Abstimmungsausgang eingegangen sind.
Das neue RTVG war am Sonntag äusserst knapp mit lediglich 0,16 Prozent oder 3174 Stimmen Unterschied angenommen worden. Im Kanton Luzern gaben 502 Stimmen den Ausschlag für ein Nein. Im Kanton Baselland dagegen war das Ergebnis deutlich klarer: 45,8 Prozent Ja- standen 54,2 Prozent Nein-Stimmen gegenüber; die Differenz betrug 6658 Stimmen. (whr/sda)