Das Online-Newsportal watson hat nicht gegen Richtlinien der journalistischen Unabhängigkeit verstossen, zu diesem Schluss kommt der Schweizer Presserat in einer Medienmitteilung am Mittwoch.
Der Presserat, die Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen in der Schweiz, wies damit die Beschwerde einer Studentin ab. Diese hatte beanstandet, dass watson mit einem im Herbst 2015 veröffentlichten Artikel die vorgeschriebene Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung verletzt habe.
Da beim vorliegenden Artikel kein «konkreter Einfluss des Anzeigenkunden nachzuweisen war» und keine weiteren Presseratsbestimmungen eindeutig verletzt worden seien, sieht der Presserat von einer Rüge ab. «Wir sind sehr erfreut, dass der Presserat unsere Instrumente zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit bei der NativeAd-Produktion quasi höchstinstanzlich abgesegnet hat», sagt watson-Chefredaktor Maurice Thiriet.
Der Fall hat dazu geführt, dass der Presserat seine Bestimmungen überarbeitet hat. Künftig seien die Richtlinien zum Journalistenkodex auch auf neu entwickelte Werbeformen wie Native Advertising anwendbar, wie der Presserat in einem weiteren Communiqué schreibt. Auch hier gelte, dass bezahlte oder durch Dritte zur Verfügung gestellte Inhalte gestalterisch klar von redaktionellen Beiträgen abzuheben sind.
Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft.
(wst)