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Auf 2,4 Milliarden Franken sollen die Kosten im Asylbereich bis 2018 ansteigen. Davon geht die Eidgenössische Finanzverwaltung inzwischen aus. Hintergrund sind die anhaltenden Flüchtlingsströme aus den Kriegsgebieten im Nahen Osten. Doch wofür werden diese Gelder genau eingesetzt? Und wieviel sind 2,4 Milliarden im Vergleich mit anderen Posten im Budgets des Bundes?
Fast 90 Prozent des Gesamtbudgets des Staatssekretariats für Migration (SEM) entfallen auf vier Ausgabenblöcke:
Oder hier in der Gesamtsicht gemäss Budget 2016, ohne den Ende März kommunizierten Nachtragskredit über 353,4 Millionen, der aber ebenfalls hauptsächlich in die Sozialhilfe (266,8 Millionen) und und die Empfangszentren (82,8 Millionen) fliesst.
Erläuterungen zu den einzelnen Ausgabenposten:
940 Millionen: Der mit Abstand grösste Ausgabenblock entfällt auf die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge. Sie wird in Form von Kopfpauschalen an die Kantone ausgeschüttet und soll unter anderem die materielle Grundsicherung (Unterkunft, Verpflegung, Krankenkasse, usw.) der Personen im Asylprozess gewährleisten.
144 Millionen: Ordentliche Angestellte des Staatssekretariats für Migration (SEM) sowie Anhörer und Protokollführer. Dolmetscher und Sprachexperten werden neuerdings unter übrigem Betriebsaufwand (siehe Punkt 6) verbucht.
140 Millionen: Die Beiträge gehen an Kantone, Städte, Gemeinden sowie Dritte (Private, Ausländerorganisationen) und werden für Information und Beratung, Bildung und Arbeit –sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration eingesetzt.
115 Millionen: Betrieb der fünf Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes in Altstätten, Basel, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe, sechs Bundeszentren sowie Räumlichkeiten in den Transitzonen der Flughäfen Zürich und Genf.
40 Millionen: Kosten für die Beschaffung von Reisepapieren, Herkunfts- und Identitätsabklärung, Ausreisekosten, Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft. Empfänger sind die Kantone, ausländische Vertretungen, Fluggesellschaften, die Internationale Organisation für Migration (IOM) und andere.
35 Millionen: Externe Dienstleistungen, darunter die erwähnten Dolmetscher und Sprachexperten, sowie allerlei Verbrauchsmaterial.
24 Millionen: Betrieb und Unterhalt der Informatikinfrastruktur, darunter Arbeitsplätze und Fachanwendungen wie das Nationale Visa-Informationssystem ORBIS.
20 Millionen: Miet- und Unterbringungskosten für Räumlichkeiten an allen Standorten des Staatssekretariats für Migration, darunter Empfangs- und Verfahrenszentren, Räumlichkeiten an den Flughäfen Genf und Zürich, aber auch das Büro in Brüssel.
19 Millionen: Pflichtbeiträge an internationale Organisationen, durch die Assoziierung an Schengen/Dublin für EURODAC und VIS.
12 Millionen: Instrumente der internationalen Migrationszusammenarbeit, namentlich der bilaterale, regionale und internationale Migrationsdialog, bilaterale Migrationsabkommen, Migrationspartnerschaften, «Protection in the Region»-Programme, Rückkehrhilfe und Strukturhilfe sowie Prävention irregulärer Migration.
10 Millionen: Förderung der freiwilligen und pflichtgemässen Ausreise von Personen aus dem Asylbereich. Empfänger sind ausreisepflichtige Personen sowie Kantone.
9 Millionen: Entschädigung für Anhörungen zu Asylgründen. Beitrag an die Verwaltungskosten der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).
7 Millionen: Abschreibungen an Personenfahrzeugen, PC und Netzwerkdrucker sowie Software-Eigenentwicklungen.
2 Millionen: Externe Beratungsaufträge einschliesslich Auftragsforschung, Ausgaben im Zusammenhang mit laufenden Projekten sowie Entschädigungen für Kommissionen.
Das Budget des Staatssekretariats für Migration (SEM) ist im mit Abstand grössten Ausgabenblock des Bundes untergebracht: Soziale Wohlfahrt. Verglichen mit den ebenfalls dort verbuchten Kosten für die AHV und die IV nehmen sich die Asylkosten allerdings bescheiden aus:
22,4 Milliarden: Die Hälfte fliesst in die AHV, ein Viertel in die IV, der Rest in die Prämienverbilligung (Krankenversicherung) und in den Asylbereich.
9,3 Milliarden: Besteht im wesentlichen aus den drei Posten Schuldzinsen, Finanzausgleich sowie Steuer-Rückzahlungen an die Kantone (z.B. Direkte Bundessteuer, LSVA)
9,2 Milliarden: Rund zwei Drittel fliessen in den Öffentlichen Verkehr, ein Drittel in den Strassenverkehr und zwei Prozent in die Luftfahrt.
7,4 Milliarden: 42 Prozent gehen an die Berufsbildung und an die Hochschulen (davon rund eine Milliarde allein an die ETH) und 58 Prozent in die Forschung.
4,7 Milliarden: Über zwei Drittel fliessen in den Betrieb der Armee (Sach-, Transfer- und Personalausgaben) und knapp ein Drittel entfällt auf Rüstungs- und Investitionsausgaben.
3,6 Milliarden: Über 70 Prozent entfallen auf die Entwicklungshilfe, der Rest auf Schweizer Botschaften und Konsulare im Ausland sowie Spenden an internationale Organisationen.
3,6 Milliarden: Rund drei Viertel entfallen auf Direktzahlungen an die Landwirtschaft, der Rest auf Produktion und Absatz sowie Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen.
6,8 Milliarden: Sechs übrige Aufgabengebiete: Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen, Ordnung und öffentliche Sicherheit, Kultur und Freizeit, Gesundheit, Umweltschutz und Raumordnung, Wirtschaft.