Übers Osterwochenende sollen die Thurgauer auch in Zukunft eine eher ruhige Kugel schieben müssen – so zumindest ist die Antwort der Justizkommission auf eine Petition der Jungen CVP zu verstehen. Denn die Mitglieder der Kommission gingen gar nicht erst auf den Inhalt des von 900 Personen unterschriebenen Begehrens ein, wie die Thurgauer Zeitung berichtet.
Der Thurgau ist einer der letzten Kantone, in dem gewisse öffentliche Veranstaltungen an hohen Feiertagen verboten sind. In der Ostschweiz sind dies öffentliche Konzerte, Partys, Kinovorführungen, Theater- oder Sportveranstaltungen. Das Verbot gilt an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachten.
Die Junge CVP hatte deshalb vor über einem Jahr ihre Petition «Gegen das staatliche Verbot, zu tanzen» eingereicht. Vor der Justizkommission fand sie kein Gehör. Die Kommission würdigte das Anliegen nicht einmal mit einer inhaltlichen Stellungnahme.
Stattdessen hielt sie in einem Bericht fest, die Urheber der Petition versuchten, die Einreichung einer Volksinitiative zu umgehen, wofür 4000 Unterschriften nötig sind. Ausserdem handle es sich um einen «medienwirksamen Aufhänger für öffentliche Auftritte der Petitionäre».
Für ihren Bericht wurde die Justizkommission von anderen Mitgliedern des Grossen Rates gestern scharf kritisiert. Es handle sich um eine Aushöhlung des Petitionsrechts. Jedermann verdiene als Petitionär «eine anständige Antwort, egal wie man inhaltlich zum Anliegen steht», sagte der Fraktionschef der CVP.
Trotz der abschlägigen Antwort der Justizkommission gibt es im Thurgau Hoffnung, künftig auch am Karfreitag das Tanzbein zu schwingen. GLP-Grossrat Lucas Orellano will das Tanzverbot nun mit Hilfe einer parlamentarischen Initiative aufheben. Die christlich-konservative EDU hat Widerstand angekündigt.
(cbe)