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Freigesprochen von Rasissmus-Vorwurf: Basler David Klein

David Klein in einem TV-Beitrag von Tele Züri.
David Klein in einem TV-Beitrag von Tele Züri.bild: screenshot tele züri

Basler Musiker David Klein von Rassismus-Vorwurf freigesprochen

02.12.2016, 12:4402.12.2016, 12:54
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Ein Facebook-Eintrag über Muslime bleibt für den Basler Musiker und Komponisten David Klein ohne strafrechtliche Folgen: Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat ihn am Freitag vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.

Weitergezogen hatte Klein ein Urteil des Basler Strafgerichts vom Juli vergangenen Jahres. Dieses verhängte gegen den 55-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Franken. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre angesetzt.

Umstrittene Äusserungen auf Facebook

Ins Visier der Justiz geraten war Klein wegen Äusserungen auf seiner Facebook-Seite. In Zusammenhang mit einem Video über arabische Jugendliche, die in Jerusalem gegen orthodoxe Juden vorgehen, sprach er von «Abschaum» und «Pack». Über seinen inzwischen gelöschten Post setzte er den Titel «Muslime, die Nazis von heute».

Im Gegensatz zur ersten Instanz beurteilte das Appellationsgericht Kleins Äusserungen nicht als Rassendiskriminierung. Zwar rüffelte das Gericht die Titelsetzung, doch in einer Gesamtbetrachtung sei nicht davon auszugehen, dass Klein die Muslime in ihrer Gesamtheit habe herabsetzen wollen. Dies entspräche auch nicht seiner Lebensführung.

Vielmehr hätten sich seine Aussagen auf solche Muslime bezogen, die sich wie die Jugendlichen auf dem Video verhalten. Allerdings habe Klein sehr emotional und nicht sachlich auf dieses Video reagiert, sagte die Gerichtspräsidentin.

Muslime haben Entschuldigung angenommen

Das Gericht konstatierte zudem, dass der religiöse Frieden in Basel wieder hergestellt sei. Die Basler Muslim-Kommission habe ihr Anzeige aufgrund einer Entschuldigung Kleins zurückgezogen. Das Verfahren wurde jedoch nicht eingestellt, weil es sich bei der Verletzung der Antirassismus-Strafnorm um ein Offizialdelikt handelt.

Kleins Verteidiger stellte die Vorgänge auf dem Video in Zusammenhang mit der Familiengeschichte seines Mandaten, in der Angehörige durch den Holocaust ums Leben kamen. Auf dem Video seien wie damals Menschen allein aufgrund ihrer Religion verunglimpft worden. Dies habe Klein als sekundär Traumatisierten aufgewühlt und zu einem in der Wortwahl ungeschickten, im Affekt geschriebenen Post veranlasst.

Die erstinstanzliche Verurteilung als Rassist habe ihm schwer geschadet, sagte Klein vor Gericht. Seither erhalte er in der Schweiz keine Engagements mehr. In Deutschland dagegen arbeite er mit einer muslimischen Schauspielerin zusammen. (gin/sda)

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