Das Bundesgericht hat den Freispruch für den Bauchef des Open Air Frauenfeld 2012 bestätigt. Eine Helferin war damals bei den Aufräumarbeiten von einer Bodenplatte getroffen worden, die durch einen unerwartet heftigen Sturm durch die Luft geschleudert worden war. Die junge Frau starb aufgrund ihrer Verletzungen.
Das Bezirksgericht Frauenfeld und das Obergericht des Kantons Thurgau sprachen den Mann frei vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Die Familie der Verstorbenen zog das kantonale Urteil ans Bundesgericht weiter.
Dieses kommt in einem am Mittwoch publizierten Entscheid jedoch zum gleichen Schluss, wie die Vorinstanz. Es war für den Bauchef nicht vorhersehbar, dass es zu einem derart starken Sturm kommen würde.
Dieser war sehr schnell und nur lokal aufgezogen. Aus diesem Grund musste der Freigesprochene die Helfer für die Aufräumarbeiten nicht vom Gelände abziehen.
Die junge Frau und weitere 20 bis 30 Personen hatten in einem Zelt Schutz vor dem Sturm gesucht. Das 15 mal 17,5 Meter grosse Zelt hält Winden von 100 km/h stand. Die aussergewöhnlich starken Fallböen rissen das Zelt jedoch von innen her auseinander und hoben es in die Luft. (whr/sda)