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Liebhaber Geld aus der Tasche gemogelt – St.Galler Gericht verurteilt 57-jährige Frau

Liebhaber Geld aus der Tasche gemogelt – St.Galler Gericht verurteilt 57-jährige Frau

22.09.2016, 11:5622.09.2016, 13:02
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Die Vorinstanz hat sie vor einem Jahr noch freigesprochen, das Kantonsgericht hat nun einen Schuldspruch gefällt: Eine 57-jährigen Frau ist wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden und muss ihrem ehemaligen Freund 113'000 Franken zurückzahlen.

Das Kantonsgericht St.Gallen hat den Entscheid des Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland vom 12. August 2015 in zwei Ziffern aufgehoben und die Beschuldigte des Betrugs schuldig erklärt. Es zeigte sich damit überzeugt, dass sie einem sieben Jahre älteren Mann Liebesgefühle vorgespielt hat, um ihn zu mehreren Bargeldübergaben zu überreden. Die beiden hatten sich über eine Dating-Plattform kennengelernt.

Den Schaden ersetzen

Die Beschuldigte hat auch Freisprüche erhalten. So sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass sie vom Privatkläger zu Unrecht Reisekosten nach Brasilien erhalten hat und für den Verlust beim Wiederverkauf eines teuren Autos verantwortlich ist.

Für den Schuldspruch des Betrugs erhält sie eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 210 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Sie wird verpflichtet, dem Privatkläger 113'000 Franken Schadenersatz zu zahlen. Zudem geht ein Grossteil der Anwaltskosten des Mannes zu ihren Lasten. Diese Summe beläuft sich auf rund 10'000 Franken.

Hals über Kopf verliebt

Schon beim ersten Treffen habe er sich Hals über Kopf in die Frau verliebt, hatte der Mann an der Berufungsverhandlung vom Dienstag erklärt. Sie habe ihn raffiniert dazu gebracht, ein viel teureres Auto als gedacht zu kaufen, eine Reise für beide zu buchen, luxuriös Essen zu gehen und ihr immer wieder grössere Bargeldsummen zu übergeben. Sie hätten besprochen, eine neue Familie zu gründen und eventuell nach Brasilien, der ehemaligen Heimat der Frau, auszuwandern. Die Beschuldigte habe ihn völlig in der Hand gehabt.

Der Mann leidet seit mehreren Jahren an einer psychischen Krankheit und lebt deswegen von seiner Ehefrau getrennt. Als Familienmitglieder vom teuren Autokauf und der Ferienreise erfuhren, erwirkten sie einen befristeten fürsorgerischen Freiheitsentzug. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob der Mann bevormundet werden soll.

Einige Monate später kam zu einer Anzeige, einem Strafverfahren und im August 2015 zu einer Gerichtsverhandlung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Frau erhielt einen Freispruch. Gegen diesen Entscheid legte der Kläger Berufung ein.

Über den Tisch gezogen

Die Beschuldigte habe seinen Mandanten nach Strich und Faden über den Tisch gezogen, betonte der Rechtsvertreter des Mannes vor Gericht. Sie habe seine bipolare psychische Störung und labile Persönlichkeit ausgenutzt, um sich von ihm ihren aufwändigen Lebensstil bezahlen zu lassen.

Der Verteidiger hatte hingegen beantragt, die Berufung sei vollumfänglich abzuweisen. Das erstinstanzliche Urteil sei fundiert begründet und beleuchte alle Aspekte dieses Falles. Die Beschuldigte sei gut beleumundet und habe noch nie finanzielle Probleme gehabt. Der Vorwurf, sie habe Geld vom Privatkläger ergaunert, sei haltlos. Das am Donnerstag schriftlich eröffnete Urteil des Kantonsgerichts St.Gallen ist noch nicht rechtskräftig. (sda)

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