«Ich hoffe nicht.» Dies sagte Andreas Glarner im Februar auf die Frage, ob er sich bei den Dreharbeiten zum Dokfilm verplappert habe. Aber für den Film sei auch mit seinem 78-jährigen Vater gedreht worden. «Er macht halt auch mal einen Spruch, der vielleicht nicht ganz stubenrein ist.»
Und tatsächlich: Vater Hans Rudolf Glarner sorgte mit seinen Aussagen in der Dokumentation «Inside Bundeshaus» für Aufsehen. In Begleitung von SRF zog der Vater von Asylpolitiker Andreas Glarner bei einem Spaziergang durch den Volksgarten in Glarus über dunkelhäutige Passanten vom Leder.
«Ah ja guet, da chömer jetzt grad wieder uf Schwarz, lueg… Isch au wieder en chline Teil vo dä Uswahlsendig», sagte Vater Glarner während die Kamera drei junge, dunkelhäutige Männer afrikanischer Herkunft ins Bild rückte. Und weiter: «Vielfach sinds fascht barfuäss, wärfet d War umä, lönd alles liggä, wie d Hüener de Dräck.» Über eine dunkelhäutige Frau mit Kopftuch und Kind an der Hand sagte Glarner wenig später, «Jetzt chunnt wieder eini. So ä Stammeshäuptling.»
Wie offizielle Dokumente zeigen, die Tagesanzeiger.ch vorliegen, hat sich Hans Rudolf Glarner aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit seinen Aussagen der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. «Es ist höchst unschön, dass solche Peanuts zu Anzeigen führen», sagt Andreas Glarner auf Anfrage.
Andreas Glarner spricht von «Maulkorb»
Für sein Vergehen verurteilt die Staatsanwaltschaft den Rentner zu einer Geldstrafe von 1600 Franken, einer Busse von 500 Franken und einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Nationalrat Glarner ärgert sich: «Mein Vater sagt sich: ‹Ich bin 78 Jahre alt und ziehe das Urteil deshalb nicht weiter.› Es ist ein Maulkorb, man darf nicht mehr sagen, was man denkt.»
Hans Rudolf Glarner ist geständig. Doch der einstige Sozialdemokrat wirft dem Schweizer Fernsehen vor, seine Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Gewisse Bilder aus dem Dokumentarfilm hätten nicht mit seinen Aussagen übereingestimmt. Seine Aussagen seien nicht auf die im Film gezeigten Menschen bezogen gewesen. Doch wie das Urteil zeigt, glaubte ihm die Staatsanwaltschaft nicht.
Hinter der Verurteilung stehe, so Andreas Glarner, «ein übereifriger Staatsanwalt und irgendein Student aus Genf, der Strafanzeige erstattete». Die Relationen gelte es zurechtzurücken. «Die Verurteilung stimmt meinen Vater traurig. Er hat ein Leben lang Steuern bezahlt und für dieses Land gekämpft.»
Nach der Sendung war Hans Rudolf Glarner scharf kritisiert worden. Thomy Zimmermann, Wirt des Restaurants «City» in Glarus, erkannte seinen Mitarbeiter Minas Ashebir als einen der dunkelhäutigen Männer, die auf der Parkbank sassen. In der «Südostschweiz» empörte sich Zimmermann über die Beleidigungen. «Glarner erweckt den Eindruck, dass Minas ein Nichtsnutz sei und der Schweiz schade. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall! Minas ist ein Vorbild für so manchen Schweizer!» (aargauerzeitung.ch)