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«Wir prüfen nun Konsequenzen gegen Eric Weber», sagte Regierungssprecher Marco Greiner in der bz von gestern. Und deutete an, es werde geprüft, ob man dem Rechtsaussen-Politiker ein Rathaus-Verbot erteilen könne. Dies, weil Weber am Montag eine auf der Bank im Rathaushof schlafende Frau angegriffen und mit einer Zeitung geschlagen habe. Und zwar so heftig, dass ihn der Mitarbeiter in der Rathaus-Loge von seinem Opfer trennen und des Rathauses verweisen musste.
Weber reagiert nun und ist sich keiner Schuld bewusst: «Diese Frau schlief im Rathaushof. Das ist verboten. Daher habe ich diese Frau mit einer Zeitung ganz leicht angestupst. Das war alles.» Nun ist das Schlafen im Rathaushof in keiner Art und Weise verboten, das Schlagen mit einer Zeitung aber sehr wohl. Und diese Schläge bestätigen diverse Zeugen. Trotzdem muss Weber nicht damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft – mit der ihn ein inniger Hass verbindet – tätig wird.
«Schläge mit einer Zeitung, ähnlich wie eine Ohrfeige oder ein Reissen an den Haaren, sind Tätlichkeiten», sagt Sprecher Peter Gill. Und eine Tätlichkeit wird nicht von Amtes wegen verfolgt, sondern nur nach einer Strafanzeige des Opfers. Die von Weber attackierte Dame, die von Zeugen als «ganz normale Frau Mitte vierzig» beschrieben wird, hatte sich aber vom Ort des Geschehens entfernt. «Schockiert», wie Augenzeugen berichten. Weber dagegen behauptet nun, er kenne die Frau, sie «lebt von Sozialhilfe» und sei «als schwierig bekannt».
Um wen es sich bei dem Opfer handelt, ist der Grossratspräsidentin Dominique König-Lüdin (SP) nicht bekannt. Aber sie hat von dem Vorfall vernommen: «Ich habe Vizestaatsschreiber Marco Greiner angewiesen, dass in ähnlichen Fällen in Zukunft sofort die Polizei zu verständigen ist.» Man «begleite» Weber sehr eng und werde auch diesen neusten in einer langen Reihe von Aussetzern an entsprechender Stelle diskutieren. «Ich werde Herrn Weber sicher auch zitieren, mit ihm über diesen Fall sprechen und ihn ermahnen.»
Mehr könne sie nicht tun, obwohl sie gerne würde. Allgemein wird deutlich: Sowohl in der Verwaltung als auch im Grossen Rat hat man die Nase von Weber gestrichen voll. Allerdings wollen die meisten Grossräte dazu öffentlich nichts sagen. Die einen, weil sie fürchten, den «aufmerksamkeitsgeilen» – so eine Grossrätin gegenüber der bz – Weber noch weiter anzustacheln. Andere, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, Weber sei nun einmal vom Volk gewählt worden. Aber Weber, der es versteht, mit sinnlosen Anfragen den Ratsbetrieb zu lähmen und die Verwaltung zu beschäftigen, scheint sich einer grösseren Fangemeinde zu erfreuen.
Die Geschichte der bz, er habe eine Frau angegriffen, gehört zu den meistgelesenen auf dem Onlineportal dieser Zeitung und wurde prompt von zahlreichen Medien weiterverbreitet. Ob und wie man Weber beikommen kann, scheint aber nicht klar. Es gibt keine legale Variante, jemanden aus dem Grossen Rat auszuschliessen – ausser einer Entmündigung. Selbst rechtskräftige Verurteilungen wegen Wahlfälschung reichen für einen Rausschmiss nicht aus. Weber kann also das machen, was er in seiner Stellungnahme gestern angekündigt hat: «einen Hass-Wahlkampf führen».