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Noch sind alle Fragen offen: Wer waren der oder die Täter, die am Dienstag um 3 Uhr morgens über einen niedrigen Zaun in einem Wohnquartier in Zürich Nord kletterten, zwei Kabelschächte der SBB öffneten und darin Feuer legten? Handelt es sich um einen politischen Anschlag? Womit wurde das Feuer entfacht? Die Stadtpolizei sucht nach Zeugen, hält sich bedeckt, ermittelt in alle Richtungen.
Eine der wichtigsten Fragen bezüglich der Strafe, mit der die Täter rechnen müssen, sollten sie denn erwischt werden, ist die nach der Intensivität des Feuers. Denn handelt es sich tatsächlich um Brandstiftung im juristischen Sinne und entstand eine Feuersbrunst, die der Urheber nicht mehr selber löschen konnte, droht eine Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren.
Gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch Art. 221 begeht Brandstiftung, wer zum Schaden eines anderen oder unter Herbeiführung von Gemeingefahr eine Feuersbrunst verursacht. Dafür werden der oder die Täter mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr und bis zu 20 Jahren bestraft. Ist nur ein geringer Sachschaden entstanden, so kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder auch eine Geldstrafe ausgesprochen werden.
Auch der Tatbestand der Störung des Eisenbahnverkehrs könnte im vorliegenden Fall erfüllt sein, allerdings müsste dazu noch Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr gebracht worden sein. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheits- oder Geldstrafe vor.
Die SBB könnten zusätzlich auf Schadenersatz klagen. Ob sie das tun wollen, lassen sie im Moment offen. Im Vordergrund stehe die Wiederaufnahme des geregelten Betriebes. Die Kosten für die Reparatur sowie die Zugausfälle dürften insgesamt mehrere 100'000 Franken betragen.
Auch, ob und inwiefern die Kabelschächte in Zukunft stärker gesichert werden, will die SBB nicht sagen: «Wir geben keine Auskunft über das SBB-Sicherheitsdispositiv», sagt Mediensprecher Reto Schärli.
Durch die Schächte fliessen Kabel, die den gesamten Zugbetrieb am Laufen halten: Signale sowie Weichenstellung sind davon abhängig.
Gemäss der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat liegen aktuell noch keine neuen Hinweise auf die Täterschaft vor. Weiterhin werden Zeugen gesucht. «Wir informieren so bald wie möglich», sagt Mediensprecherin Corinne Bouvard. (rar)