Die ehemalige Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz regt ein Initiativverbot für Parteien mit eigener Fraktion im Parlament an. Für diese seien Volksinitiativen nicht geschaffen worden, sondern für Minderheiten, die in Parlament und Regierung nicht vertreten seien.
«Was jetzt passiert, entspricht dem ursprünglichen Sinn der Volksinitiative nicht», sagte Huber-Hotz in einem Interview mit der Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag». Die «Übernutzung der Volksrechte» gebe ihr zu denken. «Die Volksinitiative wurde nicht für Wahlkämpfe und die Profilierung der Parteien eingeführt, die in den Regierungen und Parlamenten mit Fraktionsstärke vertreten sind.»
Eine Erhöhung der benötigten Unterschriftenzahl für Initiativen halte sie nicht für das richtige Vorgehen. «Man sollte eher dafür sorgen, dass das Mittel der Volksinitiative wieder jenen vorbehalten bleibt, für die es ursprünglich gedacht war, und dessen Gebrauch den im Parlament in Fraktionsstärke vertretenen Parteien untersagen.»
Volksinitiativen seien für Minderheiten gedacht, die in Parlament und Regierung über keine Stimmen verfügten. Die grossen Parteien hätten andere Mittel, um ihre Anliegen einzubringen.
Huber-Hotz war von 2000 bis 2007 als Vertreterin der FDP Bundeskanzlerin. Seit 2011 ist sie Präsidentin des Schweizerischen Roten Kreuzes. (sda/tat)