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Tötungsdelikt Schaffhausen: 27-Jährige wegen Mordes zu 16.5 Jahren verurteilt

ZUR URTEILSVERKUENDUNG IM TOETUNGSDELIKT HEMMENTAL, AM MONTAG, 19. JUNI 2017, ERHALTEN SIE FOLGENDE ARCHIVBILDER ---- Polizisten ermitteln nach einerm Toetungsdelikt in Hemmental, am Montag, 14. Dezem ...
Die Tat ereignete sich im Dezember 2015 im Schaffhauser Ortsteil Hemmental.Bild: KEYSTONE

«Regelrechtes Abschlachten»: 27-Jährige wegen Mord in Hemmental (SH) verurteilt

19.06.2017, 10:1419.06.2017, 13:27
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Weil sie ihren eigenen Vater mit 55 Messerstichen umbrachte, ist eine 27-Jährige am Montag in Schaffhausen wegen Mordes verurteilt worden. Das Kantonsgericht schickt sie für 16,5 Jahre ins Gefängnis. Der Richter bezeichnete die junge Frau als gefühllos, brutal, kaltblütig und hemmungslos.

Für das Gericht war klar, dass die Verurteilte ihren 56-jährigen Vater «gezielt und brutal» umgebracht hatte. 55 Mal habe sie von hinten auf ihn eingestochen, davon seien 49 Stiche in Hals und Nacken und somit tödlich gewesen.

Dabei habe sie auch noch die Hand und das Messer gewechselt, um weitermachen zu können. «Wer so auf einen Menschen einsticht, der will seinen Tod.» Dass sich der Ehemann der Frau und ihr Vater gegenseitig erstochen haben könnten, wie es die Beschuldigte wiederholt aussagte, erachtet das Gericht als unmöglich.

Die Indizien seien eindeutig. So war etwa ihr blutgetränkter Pulli voller Fasern vom Shirt des Vaters. Sie musste also Kontakt mit dem Verblutenden gehabt haben. Zudem wurden ihre Fussabdrücke an jener Stelle gefunden, von der aus die Messerstiche ausgeführt wurden.

Allerdings, so der Richter weiter, sei bei diesem Drama nach wie vor Vieles im Dunkeln. «Wir finden nicht ansatzweise ein Motiv.» Die Verurteilte hatte ihr Verhältnis zum Vater während des Prozesses immer als innig und eng bezeichnet. Er sei ihre Bezugsperson gewesen, ein lieber Teddybär, dem sie kein Haar hätte krümmen können.

Möglich ist, dass die Tat mit ihrer nicht therapierbaren Persönlichkeitsstörung zusammenhängt. Sie wird als manipulativ beschrieben, kaltblütig, emotionslos und gleichzeitig sehr einnehmend.

Dazu passt, dass sie sich am Tatabend kein einziges Mal nach ihrem toten Vater erkundigt hatte. Stattdessen erkundigte sie sich nur nach ihrem Ehemann und plauderte mit Hilfskräften über ihre Flitterwochen in Paris.

Genugtuung für die Mutter

Neben der Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren wegen Mordes erhielt die Frau auch noch eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken und eine Busse von 500 Franken wegen einfacher Körperverletzung, mehrfacher Nötigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Gewalt gegen Polizisten.

Diese Strafe erhielt sie, weil sie ihre drogenkranke Mutter mit Handschellen «ruhiggestellt» hatte und am Tag nach ihrer Verhaftung Polizisten angriff. Ihrer Mutter, welche die Tötung ihres Ehemannes miterleben musste, muss sie nun 50'000 Franken Genugtuung zahlen.

Die 550 Tage, welche die Verurteilte bereits im Gefängnis sass, werden von den 16,5 Jahren abgezogen. Unter dem Strich bleiben ihr somit noch 15 Jahre hinter Gitter. Die Verurteilte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis und sagte lediglich, dass sie alles verstanden habe. Sie bleibt bis auf Weiteres in Sicherheitshaft.

«Regelrechtes Abschlachten»

Das Kantonsgericht Schaffhausen ging mit seinem Urteil von 16,5 Jahren noch weiter als die Staatsanwaltschaft, die lediglich 15 Jahre Freiheitsstrafe gefordert hatte. Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat während des Prozesses als «regelrechtes Abschlachten».

Der Mord geschah, als die Beschuldigte mit ihrem frisch angetrauten Ehemann von den Flitterwochen zurück nach Schaffhausen kam. Vater und Ehemann, die sich nicht leiden konnten, gingen in der Wohnung im Ortsteil Hemmental sofort aufeinander los.

Am Schluss lagen Vater und Schwiegersohn tot am Boden. Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass es der Vater war, der dem 26-Jährigen – kurz vor seinem eigenen Ableben - die tödlichen Verletzungen zugefügt hatte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie der Anwalt der Verurteilten gegenüber Radio Munot sagte, wird er es ans Obergericht weiterziehen. Er fordert einen Freispruch vom Mord-Vorwurf. (sda)

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