Schweiz
Schweiz-EU

Personenfreizügigkeit wird ausgeweitet: Schweiz unterzeichnet heute Kroatien-Protokoll

Bild
Bild: KEYSTONE

Personenfreizügigkeit wird ausgeweitet: Schweiz hat das Kroatien-Protokoll unterzeichnet

04.03.2016, 09:2204.03.2016, 10:29
Mehr «Schweiz»

Die Personenfreizügigkeit soll auf Kroatien ausgeweitet werden. Staatssekretär Mario Gattiker hat am Freitagvormittag in Brüssel das entsprechende Zusatzprotokoll unterzeichnet. Das bestätigte die Schweizer EU-Mission in Brüssel.

Die Unterzeichnung war seit Annahme der Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar 2014 blockiert. Nun zeichnet sich bei deren Umsetzung eine Lösung ab, die Probleme bei der Personenfreizügigkeit können möglicherweise gelöst werden. Darum hat sich der Bundesrat entschieden, das Protokoll doch zu unterzeichnen.

Ratifizierung unter Druck

Er ist unter grossem Zeitdruck. Denn die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ist 2014 mit dem Forschungsabkommen Horizon 2020 verknüpft worden, das für die Schweizer Forschung von eminenter Bedeutung ist. Als provisorische Lösung handelte der Bundesrat damals einen teilweisen Anschluss aus.

Der Schweiz winkt sogar die volle Assoziierung, jedoch nur, wenn das Kroatien-Protokoll bis am 9. Februar 2017 ratifiziert ist. Andernfalls fliegt die Schweiz definitiv aus der europäischen Forschungszusammenarbeit. Nun könnte der Ratifizierungsprozess aber noch gerade rechtzeitig abgeschlossen werden.

Kein SVP-Referendum

Der Nationalrat will das Geschäft schon in der Sondersession im April behandeln, der Ständerat wäre dann im Sommer an der Reihe. Möglicherweise gibt es nicht einmal ein Referendum gegen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die SVP jedenfalls wird keine Unterschriften sammeln.

Das sagte Parteipräsident Toni Brunner gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Die SVP werde sich auf die Kernfrage konzentrieren. Das sei die Umsetzung des Verfassungsartikels für die Begrenzung der Zuwanderung. Die Kroatien-Frage sei ein «Nebenkriegsschauplatz», sagte Brunner.

Seine Vorschläge, wie der neue Verfassungsartikel umgesetzt und die Zuwanderung künftig gesteuert werden soll, legt der Bundesrat voraussichtlich ebenfalls am Freitag vor. Die Masseneinwanderungsinitiative verlangt, dass Inländer bei der Stellenbesetzung Vorrang haben und dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten steuert.

Beides verträgt sich nicht mit der Personenfreizügigkeit. Dieses Abkommen, das Teil der Bilateralen I ist, will der Bundesrat aber nicht aufs Spiel setzen. Der wirtschaftliche und politische Schaden für die Schweiz wäre seiner Meinung nach zu gross.

Die provozierendsten SVP-Abstimmungsplakate

1 / 12
Die provozierendsten SVP-Abstimmungsplakate
Mit diesem Plakat schlug die SVP Zürich 1994 die provozierende Richtung ein, die sie fortan mit ihrer Politwerbung verfolgte: Die «Messerstecher-Kampagne».
quelle: zvg / zvg
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Er hat nun lange darum gerungen, die neue Verfassungsbestimmung zur Zuwanderung und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU unter einen Hut zu bringen. Im vergangenen Dezember kündigte er an, eine Schutzklausel einzuführen, mit der sich die Zuwanderung unter bestimmten Umständen einschränken liesse.

Warten auf die Briten

Diese Lösung möchte er im Einvernehmen mit der EU innerhalb des Regimes des Freizügigkeitsabkommens umsetzen. Dieses erlaubt Einschränkungen bei schweren wirtschaftlichen oder sozialen Problemen. Dass die Schweiz unter solchen leidet, dürfte gewissen Mitgliedstaaten schwer zu verkaufen sein. Ausserdem hat die EU ihre eigenen Probleme, darunter der drohende Austritt Grossbritanniens.

Offizielle Verhandlungen gab es bisher nicht. Es dürfte den Pragmatikern in Brüssel zu verdanken sein, dass der Schweiz immerhin sogenannte Konsultationen zugebilligt wurden. Im Lauf dieser Gespräche ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Schutzklausel die erfolgsversprechendste Lösung ist.

Chronologie der Einwanderungs-Initiative

1 / 25
Chronologie Einwanderungs-Initiative
9. Februar 2014: Die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» der SVP wird an der Urne von 50,3 Prozent der Stimmenden angenommen. SVP-Nationalrat Albert Rösti zeigt sich erfreut. Die EU-Kommission reagiert postwendend: Das Votum verletze das Prinzip des freien Personenverkehrs.
quelle: keystone / marcel bieri
Auf Facebook teilenAuf X teilen

Bis das «Brexit»-Referendum am 23. Juni über die Bühne gegangen ist, darf die Schweiz aber mit keinerlei Zugeständnissen der EU rechnen. Es wird dem Bundesrat daher möglicherweise nichts anderes übrig bleiben, als dem Parlament die Schutzklausel vorerst ohne den Segen Brüssels vorzulegen. Eine einvernehmliche Lösung will er dem Parlament nachreichen, sobald eine solche vorliegt. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
31 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
elco
04.03.2016 10:49registriert Februar 2016
Das ist ja hoffentlich klar dass der Bundesrat das Protokoll unterzeichnet. Schliesslich wurde er dafür gewählt um dem Land zu dienen, und nicht um einigen Nationalisten zu gefallen.

Der Wegfall der Forschungszusammenarbeit mit der EU wäre für unseren Standort eine Katastrophe.

Wär ja noch schöner.
4123
Melden
Zum Kommentar
avatar
Zuki
04.03.2016 10:45registriert November 2014
Ich persönlich hoffe, dass das nun endlich über die Bühne geht. Ich wohne seit letztem Jahr in Kroatien und muss die ganze Zeit mich mit so dummen Aufenthaltsregelungen befassen, da ich als CH-Bürger aktuell "Dritstaatler" bin.

Niemand denkt daran, dass es auch Auslandschweizer gibt, welche durchsus Interesse an diese Abkommen haben.
3223
Melden
Zum Kommentar
31
Höhere Lohnbeiträge für Finanzierung der 13. AHV-Rente – SP ist erfreut, FDP und SVP toben
Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente ab 2026 auszahlen. Für die Finanzierung schlägt er eine Variante nur mit höheren Lohnbeiträgen und eine zweite Variante mit mehr Lohnbeiträgen und höherer Mehrwertsteuer vor. Zudem will er den Anteil des Bundes an die AHV senken.

Die von Gewerkschaften lancierte Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente nahmen Volk und Stände am 3. März an, mit deutlichem Mehr. Die Erhöhung wird nach Angaben des Bundesrates vom Mittwoch im Jahr der Einführung 4,2 Milliarden Franken kosten. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden Franken sein.

Zur Story