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Brutale Kämpfe und Gewaltspiele werden in der Schweiz nicht verboten​

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Brutale Kämpfe und Gewaltspiele werden in der Schweiz nicht verboten​

Wettkämpfe in «mixed martial arts» und «ultimate fighting» und Gewaltspiele sollen in der Schweiz verboten werden, fordert eine Luzerner Standesinitiative. Das Parlament ist dagegen.
12.12.2014, 09:2412.12.2014, 10:46
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«Mixed martial arts» ist nur eine Randerscheinung in der Schweiz. Ein Verbot ist daher laut Nationalrat nicht notwendig.
«Mixed martial arts» ist nur eine Randerscheinung in der Schweiz. Ein Verbot ist daher laut Nationalrat nicht notwendig.Bild: Jeff Chiu/AP/KEYSTONE

Gewaltspiele und Kampfveranstaltungen sollen in der Schweiz nicht verboten werden. Nach dem Ständerat hat sich am Freitag auch der Nationalrat oppositionslos gegen eine Standesinitiative des Kantons Luzern ausgesprochen. 

Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK), die dem Rat ohne Gegenstimme beantragt hatte, der Initiative keine Folge zu geben. Die Bundesverwaltung habe mit den laufenden Programmen «Jugend und Medien» sowie «Jugend und Gewalt» das zentrale Anliegen aufgenommen, lautete der Tenor.

Kampfsportarten sind Randerscheinung

Was die Kampfsportarten betrifft, braucht es aus Sicht des Parlaments keine neue gesetzliche Regelung. Der Kanton Luzern ersuchte das Parlament, Wettkämpfe in «mixed martial arts» und «ultimate fighting» zu verbieten. Aus Sicht der Parlamentarier sind solche Wettkämpfe in der Schweiz aber höchstens Randerscheinungen.

Weiter wollte der Kanton Luzern, dass Herstellung und Vertrieb von Spielprogrammen verboten werden, bei welchen Grausamkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Figuren zum Spielerfolg beitragen. 

National- und Ständerat hatten die Standesinitiative zunächst auf Eis gelegt, um die Arbeiten der Verwaltung abzuwarten. In September beschloss der Ständerat auf Basis von Zwischenberichten aus der Verwaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die definitiven Resultate der Bundesprogramme sollen im Sommer 2015 vorliegen. (whr/sda) 

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