Nach dem Willen des Parlaments sollen Opfer und andere von einer Straftat betroffene Personen künftig detailliert Auskunft erhalten über Strafvollzug oder Entlassung des Täters. Umstritten war bisher, wann diese neuen Informationsrechte eingeschränkt werden dürfen. Zunächst wollte der Nationalrat dies nur zulassen, wenn dem Verurteilten Gefahr droht, insbesondere durch Racheakte. Nun ist er dem Ständerat entgegengekommen: Informationen sollen dann verweigert werden können, wenn die berechtigten Interessen des Verurteilten überwiegen. Wegen einer sprachlichen Differenz muss das Geschäft noch einmal in den Ständerat. (sda)