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Sozialhilfe

Gemeinden sollen KESB-Entscheide anfechten können

Die KESB stand Ende 2014 massiv in der Kritik.
Die KESB stand Ende 2014 massiv in der Kritik.Bild: KEYSTONE

Gemeinden sollen KESB-Entscheide anfechten können

04.05.2015, 14:0304.05.2015, 14:53
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Damit Gemeinden Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) anfechten können, soll der Schaffhauser Regierungsrat beim Bund eine Standesinitiative einreichen. Eine entsprechende Motion hat der Kantonsrat am Montag mit 33 zu 17 Stimmen überwiesen.

Grund für den Vorstoss war ein Entscheid des Bundesgerichts vom März 2014, wonach Wohnsitzgemeinden Kindesschutzmassnahmen der KESB nicht anfechten können, auch wenn die Gemeinden die Kosten tragen müssen. Es sei fraglich, ob der Gesetzgeber dies beabsichtigt habe, sagte Motionärin Jeanette Storrer (FDP).

Entscheide könnten weder in fachlicher noch in finanzieller Hinsicht überprüft werden. Es bestehe daher gesetzgeberischer Regelungsbedarf, sagte Storrer. Mit der Standesinitiative solle der Bund aufgefordert werden, eine Beschwerdebefugnis des kostenpflichtigen Gemeinwesens gegenüber Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen der KESB zu verankern.

Regierung befürwortet Standesinitiative

Regierungsrat Ernst Landolt (SVP) erklärte, die Regierung sei bereit, die Motion entgegenzunehmen und eine Standesinitiative einzureichen. Nach Schaffhauser Vorbild soll die KESB auf Bundesebene dazu verpflichtet werden, das kostenpflichtige Gemeinwesen anzuhören, bevor Massnahmen angeordnet werden. Wird dies unterlassen oder die Stellungnahme nicht gewürdigt, soll die betroffene Gemeinde den Entscheid der KESB anfechten können.

Eine Standesinitiative mache wenig Sinn, fand dagegen Heinz Rether (ÖBS). Das Thema werde bereits in Bern behandelt. Auch die SP lehnte den Vorstoss mehrheitlich ab. Das Problem sei von Anfang an bekannt gewesen, sagte Jürg Tanner. Sinnvoller als eine Standesinitiative wäre es, wenn «die KESB entscheidet und der Kanton bezahlt». (pma/sda)

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