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Brandstiftung in Buchs SG: Hells-Angels-Mitglied vor Gericht

In Buchs stand das Clubhaus der Hells Angels in Flammen.
In Buchs stand das Clubhaus der Hells Angels in Flammen.bild: kapo st. gallen

Clubhaus angezündet: Machte Sex-Frust aus Hells-Angels-Mitglied einen Feuerteufel?  

Mitte Mai brannte das Clubhaus der Hells Angels in Buchs SG. Schuld daran soll ein Mitglied sein. Nun steht der Rocker vor Gericht. 
30.11.2016, 08:4302.12.2016, 11:52
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In der Nacht vom 17. Mai brannte das Clubhaus der Hells Angels in Buchs SG. Dabei entstand nach Schätzungen der Polizei ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken. Zerstört wurde das Westzimmer und dessen Umgebung sowie das darüber liegende Dachgeschoss. 

Bald ermittelte die Polizei, dass es sich beim Feuer um Brandstiftung handelte. Es sei zweifelsfrei Brandbeschleuniger verwendet werden, teilte die Kantonspolizei im August mit. Verantworten muss sich nun am 15. Dezember ein Hells-Angels-Mitglied vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. 

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Wie «20 Minuten» berichtet, soll der Angeklagte nach einem unglücklichen Treffen mit einer Prostituierten das Westzimmer des Hauses mit Benzin zugeschüttet und anschliessend angezündet haben. 

«Ob er nun aufgrund seines Frustes wegen der ausbleibenden Erektion und der damit verbundenen Wut auf sich selber und/oder aus anderen Motiven handelte, als er das Obergeschoss des Clubhauses in Brand setzte, ist unbekannt», heisst es in der Anklageschrift.*

Bedingte Freiheitsstrafe gefordert

Klar sei jedoch, dass der Angeklagte als einziger zur Tatzeit im Clubhaus war, der Brand durch Verschütten und Anzünden von Benzin ausgelöst wurde und dieser nach seinem Verlassen ausbrach. 

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bild: kapo st. gallen

Zusätzlich zur vorgeworfenen Brandstiftung muss sich der Angeklagte dafür verantworten, dass er trotz entzogenen Fahrausweises mit dem Auto unterwegs war. Ohne Wissen seiner Frau habe er deren Auto genommen und sei mit den Töchtern zum Einkaufen gefahren, wobei er von der Polizei erwischt worden war. 

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Völliger Quatsch

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren sowie eine unbedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse von 200 Franken. 

Die ganze Anklage sei völliger Quatsch und der Beschuldigte gänzlich unschuldig, sagt Peter Heeb, Präsident des Hells Angels MC Riverside, gegenüber «20 Minuten» und fügt an: «Das wüsste ich ja wohl, wenn er das gewesen wäre.» (gin) 

* In der ursprünglichen Version dieses Artikels waren aus der Anklageschrift zitierte Details des Anbahnungsprozesses enthalten. Aus Rücksicht auf die Angehörigen haben wir diese Passagen entfernt. 

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