Der Bundesrat will Dschihadreisende und terroristische Organisationen härter anpacken. Er schlägt vor, in einem ersten Schritt das Strafrecht zu verschärfen. Später möchte er gegen so genannte Gefährder auch präventiv vorgehen können.
Als drittes Element der Terrorbekämpfung wird derzeit ein Nationaler Aktionsplans (NAP) zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus auf die Beine gestellt. Dieser enthält verschiedene Präventionsmassnahmen. Auf dieses Vorgehen hatte sich der Bundesrat gestern Mittwoch geeinigt.
Am Donnerstag schickte er das erste Element, die verschärften Repressionsmassnahmen, in die Vernehmlassung. Gestützt auf befristete Rechtsgrundlagen können Dschihadreisende schon heute bestraft werden. Das Verbot von Reisen für terroristische Zwecke soll nun dauerhaft im Strafgesetzbuch festgehalten werden.
Es gilt neu für alle terroristischen Gruppierungen und auch für alleine handelnde Straftäter. Unter Strafe gestellt werden das Anwerben, Ausbilden und Finanzieren sowie grenzüberschreitende Reisen mit dem Ziel, terroristische Straftaten zu begehen. Als Höchststrafe sind fünf Jahre Gefängnis vorgesehen, zudem droht die Landesverweisung.
Wenn der Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet, um einer Terrorgruppierung das Handwerk zu legen, kann der Richter die Strafe mildern. Die Forderung nach einer Art Kronzeugenregelung stammt aus dem Parlament. Keine neue Strafnorm ist hingegen für die Verherrlichung des Terrorismus geplant. Laut Bundesrat reichen die vorhandenen Rechtsgrundlagen aus, wie es im Bericht zu den geplanten Gesetzesänderungen heisst.
Weiter soll die Strafnorm gegen organisierte Kriminalität, die bisher vor allem auf mafiöse Strukturen zielte, auf den Kampf gegen Terrorismus zugeschnitten werden: Wer sich an einer Organisation beteiligt, die mit Gewaltverbrechen die Bevölkerung einschüchtert oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu etwas nötigen will, kann mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Den Anführern droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.
Der Bundesrat möchte auch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern erleichtern. So sollen Informationen unter Umständen schon vor Abschluss des Rechtshilfeverfahrens übermittelt werden dürfen. Erlaubt wäre dies zum Beispiel, um einen Terroranschlag zu verhindern. Zudem sollen gemeinsame Ermittlungsgruppen mit ausländischen Behörden gebildet werden können.
Schliesslich soll den Terrororganisationen der Geldhahn zugedreht werden. Dazu sollen die Kompetenzen der Geldwäscherei-Meldestelle ausgeweitet werden: Aufgrund von Hinweisen aus dem Ausland soll diese auch dann aktiv werden dürfen, wenn keine Verdachtsmeldung aus der Schweiz vorliegt. Heute bleiben mehr als die Hälfte der Anfragen aus dem Ausland unbearbeitet, wie der Bundesrat schreibt.
Die Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen dauert bis zum 13. Oktober. Noch im Lauf dieses Jahres will der Bundesrat zudem die Vernehmlassung zu den präventiven Massnahmen eröffnen. Diese Instrumente sollen es der Polizei erlauben, schon vor einer Straftat gegen so genannte Gefährder vorzugehen. Geprüft werden laut Bundesrat unter anderem Meldepflichten, Ausreiseverbote und Reisedokumentesperren. (sda)