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Bundesgericht: «Anti-Burka»-Gesetz im Tessin kann am 1. Juli in Kraft treten

Bundesgericht: «Anti-Burka»-Gesetz im Tessin kann am 1. Juli in Kraft treten

15.06.2016, 15:4815.06.2016, 16:21
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Das Bundesgericht gewährt zwei Rekursen gegen das Verbot der Vollverschleierung keine aufschiebende Wirkung. Damit kann das Gesetz wie geplant am 1. Juli in Kraft treten. Das teilte die Tessiner Regierung am Mittwoch mit.

Die am Bundesgericht hängigen Beschwerden richten sich gegen das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum und das revidierte Gesetz über die öffentliche Ordnung. In der Sache selbst muss das Bundesgericht noch entscheiden.

Mit der Ablehnung der aufschiebenden Wirkung kann das Gesetz, wie von der Regierung ursprünglich festgelegt, am 1. Juli in Kraft treten.

Die Tessiner Bevölkerung hatte 2013 eine Initiative zum Verbot der Vollverschleierung angenommen. Untersagt wird damit unter anderem das Tragen von Ganzkörperschleiern (Burka) oder Gesichtsschleiern (Niqab) im öffentlichen Raum. (whr/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Flunderchen
15.06.2016 16:00registriert Mai 2016
Bitte in der ganzen Schweiz einführen, Kopftuch okay, Burka sicher nicht!
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Randy Orton
15.06.2016 17:09registriert April 2016
Was machen jetzt wohl all die Burkaträgerinnen in der Schweiz? Mir tun die fünf Frauen irgendwie Leid...
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t.i.m
15.06.2016 16:15registriert Juni 2015
ich finde das tragen von sandalen mit socken grässlich, bitte verbieten!
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