Schweiz
Thurgau

Weinfelden, TG: Vergewaltigungsvorwürfe

«Drogensüchtiges Opfer hat Vergewaltigung erfunden»

20.10.2016, 13:0820.10.2016, 13:55
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Ein vorbestrafter Mann soll wegen Vergewaltigung und zahlreicher weiterer Delikte mit einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten bestraft werden. Der Verteidiger fordert höchstens vier Jahren. Das drogensüchtige Opfer habe die Vergewaltigung erfunden.

Dies sagte der Verteidiger des 36-jährigen Kurden am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Die Urteilseröffnung findet am 1. Dezember statt.

Dem vorbestraften Mann wird vorgeworfen, zwischen April und Oktober 2009 mehrmals eine damals 19-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Zudem werden dem 36-Jährigen Einschleich-Diebstähle, Betrügereien, Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsdelikte vorgeworfen.

Der Staatsanwalt forderte am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten. Die Strafe soll als Zusatzstrafe zu zwei mehrmonatigen Freiheitsstrafen aus den Kantonen Zürich und Tessin aus den Jahren 2011 und 2013 ausgesprochen werden. Der Verteidiger verlangt eine Gesamtstrafe von höchstens vier Jahren. Diese habe der Beschuldigte, der 1731 Tage oder vier Jahre und 9 Monate in Haft war, bereits verbüsst.

«Skandalöse Strafuntersuchung»

Die Straftaten soll der Angeklagte zwischen 2009 und 2013 in verschiedenen Kantonen begangen haben. Während dieser Zeit wurde der gebürtige Kurde, der seit seinem siebten Lebensjahr als Flüchtling in der Schweiz lebt, mehrmals verhaftet und wieder entlassen. Einmal flüchtete er aus der Untersuchungshaft.

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Seit Anfang 2014 sitzt der Beschuldigte im vorzeitigen Strafvollzug. Dies sei jedoch kein Schuldeingeständnis, sagte sein Verteidiger am Donnerstag. Der körperlich und psychisch angeschlagene Mann habe die für ihn unmenschlichen Bedingungen der Untersuchungshaft nicht mehr länger ertragen. «Wir konnten damals nicht wissen, dass es nochmal fast drei Jahre dauert bis zur Verhandlung. Die gesamte Strafuntersuchung dauerte sieben Jahre lang. «Das sei ein Skandal», sagte der Verteidiger.

«Opfer hat gelogen»

Skandalös sei auch die Strafuntersuchung wegen der Vergewaltigung. Der Beschuldigte sei von den Thurgauer Behörden stundenlang verhört worden, ohne dass er einen Anwalt bekommen habe. Die Akten seien deshalb nicht verwertbar. Das angebliche Opfer habe gelogen, sagte der Verteidiger: «Die schwer drogensüchtige Frau hat die Vergewaltigungen erfunden, weil sie Angst vor der Reaktion ihres Freundes hatte.» Das Gericht müsse den Beschuldigten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei sprechen.

Auch die meisten andern Straftaten bestreitet der Beschuldigte. Lediglich drei Einschleich-Diebstähle, die er während seiner Flucht aus dem Gefängnis im Kanton Luzern machte, gestand er. Auch die Strassenverkehrsdelikte gibt er zu. Er fuhr Auto, ohne je einen Führerausweis gehabt zu haben. Als Schmuckhändler sei er auf das Auto angewiesen gewesen. Die Behörden hätten seine Anträge für einen Lernfahrausweis jedoch mehrmals abgelehnt.

Schwer spielsüchtig

Der Beschuldigte sei seit vielen Jahren schwer spielsüchtig, sagte sein Verteidiger. Auch seine erste Verurteilung zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe sei auf die Spielsucht zurückzuführen gewesen. Er hatte einen bewaffneten Raub auf einen Spielsalon im Kanton Aargau vorgetäuscht, um das dort verspielte Geld zurückzuholen. Zudem habe er nie Gewalt angewendet. Dies müsse strafmildernd gelten.

Ohnehin sei der 36-Jährige gehbehindert. Er habe vor drei Jahren während einer polizeilichen Befragung flüchten wollen und sei aus einem Fenster gestürzt. Den Sturz habe er mit schweren Rückenverletzungen überlebt. Heute müsse er an Stöcken gehen, eine Rückfallgefahr für Einschleich-Diebstähle gebe es deshalb nicht.

Keine Rückschaffung wegen Krieg

Weil er kriminell wurde, habe der kurdische Flüchtling sein Recht auf Asyl verloren. Trotzdem dürfe der Mann nicht in die Türkei zurück geschafft werden, so lange in seiner Heimat Krieg herrsche, sagte der Verteidiger. (gin/sda)

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