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Zwei Mitglieder der Frauenfelder Mafia-Zelle ausgeliefert

Zwei Mitglieder der Frauenfelder Mafia-Zelle ausgeliefert

03.08.2017, 14:5203.08.2017, 14:57
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Erwischt: 'Ndrangheta-Mitglieder in Frauenfeld.Bild: CARABINIERI DI REGGIO CALABRIA

Die Schweiz hat am Donnerstag zwei mutmassliche Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta an Italien ausgeliefert. Zehn weitere Mitglieder der Zelle befinden sich wieder in Auslieferungshaft - wegen erhöhtem Fluchtrisiko.

Das Bundesstrafgericht hatte am 21. Juli die Auslieferung der zwölf mutmasslichen Mafiosi an Italien bestätigt, wie das Bundesamt für Justiz (BJ) am Donnerstag mitteilte. Die zwei nun Ausgelieferten verzichteten auf eine Beschwerde gegen den Entscheid und konnten deshalb in Chiasso den italienischen Behörden übergeben werden.

Die zehn anderen mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Mafia-Zelle kündigten hingegen an, beim Bundesgericht Beschwerde einreichen zu wollen. Weil die Behörden das Fluchtrisiko nach dem Entscheid des Bundesstrafgerichtes hoch einschätzen, sind die zehn Betroffenen am vergangenen Freitag wieder in Auslieferungshaft genommen worden.

Festnahmen im März 2016

Im März 2016 hatten die Kantonspolizeien Thurgau und Zürich auf Anordnung des BJ insgesamt 13 italienische Staatsangehörige festgenommen. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein.

Sie sollen an Treffen mitgewirkt, an Riten teilgenommen und sich unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam untergeordnet haben.

Bei der Festnahme schätzte das BJ das Fluchtrisiko der 13 Italiener als gering ein, da sie seit Jahren in der Schweiz wohnten und schon lange Kenntnis der italienischen Ermittlungen hatten. Sie wurden kurz nach ihrer Festnahme unter Auflagen wieder aus der Auslieferungshaft entlassen.

Das BJ bewilligte die Auslieferungen der mutmasslichen Mafiosi zwischen August und Dezember 2016. Die Verdächtigen legten aber alle beim Bundesstrafgericht Beschwerde ein.

Auf eine der Beschwerden trat das Bundesstrafgericht wegen einer fehlenden fristgerechten Begründung nicht ein. Diese Person verzichtete auf einen Weiterzug ans Bundesgericht und wurde bereits im Februar 2017 an Italien ausgeliefert. (sda)

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